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David Attlee
Verfasst von David Attlee,Ehemaliger Redaktionsautor
Ana Paula Pereira
Geprüft von Ana Paula Pereira,Redakteur

EU-Aufsichtsbehörden wollen auch Krypto-Vermögen von „Nichtbanken“ untersuchen

Die EBA will zusammen mit dem ESRB und dem FSB die systemischen Verbindungen von Nichtbanken und deren Vermögensstrukturen untersuchen.

EU-Aufsichtsbehörden wollen auch Krypto-Vermögen von „Nichtbanken“ untersuchen
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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wird die Verflechtung von Banken mit Nichtbank-Finanzinstituten (NBFI) untersuchen.

Die Bankenaufsichtsbehörde der Europäischen Union (EU), der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und der Rat für Finanzstabilität (FSB) werden im Zuge dessen Hedgefonds, Private-Equity- und Krypto-Plattformen untersuchen.

Diese Absicht wurde vom Vorsitzenden der EBA, José Manuel Campa, in einem Interview mit der Financial Times am 3. Januar angekündigt. Campa ist der Ansicht, dass die gesamte „Dienstleistungslieferkette der NBFIs“ nachverfolgt werden sollte, um das Ausmaß des Ansteckungspotenzials zwischen Banken und Nicht-Banken in einer Stresssituation zu verstehen:

„Wir sollten mehr tun und wir werden mehr tun. Wir müssen die gesamte Dienstleistungslieferkette der NBFIs verstehen.“

Der Direktor erklärte, dass die EBA bereits die Bilanzpositionen der Banken gegenüber Nichtbanken, einschließlich der Kredite, bewertet habe. Er glaubt, dass NBFIs ein „undurchsichtiger Sektor“ mit einer „nicht homogenen“ Qualität der verfügbaren Daten sind.

Nach Schätzungen des FSB beläuft sich der Gesamtwert der von NBFI gehaltenen Vermögenswerte auf fast 218 Billionen US-Dollar, was etwa 46 % der gesamten weltweiten Vermögenswerte ausmacht. Im Vergleich dazu besitzen traditionelle Banken rund 183 Billionen US-Dollar.

Im November 2023 schlug die EBA neue Branchenrichtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) im Kryptosektor vor. Insbesondere schlug die EBA vor, die AML/CFT-Kriterien für Zahlungsdienstleister und Crypto-Asset-Service-Provider (CASPs) zusammenzulegen. Sie schlug außerdem vor, die CASPs zu verpflichten, „die Übermittlung von Informationen auf nahtlose und interoperable Weise zu ermöglichen“, indem sie die Interoperabilität ihrer Protokolle verbessern.

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