Der vorsitzende Richter im Strafverfahren gegen den ehemaligen FTX-Chef Sam Bankman-Fried (SBF) hat nun entschieden, dass dieser im Rahmen seiner Kautionsauflagen keinen Kontakt mehr zu ehemaligen FTX-Angestellten unterhalten darf.

Mit dem entsprechenden Urteil vom gestrigen 1. Februar ordnet Richter Lewis Kaplan an, dass Bankman-Fried jegliche weitere Kontaktaufnahme mit früheren Mitarbeitern der FTX und von deren Schwesterfirma Alameda Research zu unterlassen hat, da er ansonsten gegen seine Kautionsbedingungen verstößt. Einzig im Beisein von Anwälten darf SBF noch mit seinen ehemaligen Angestellten kommunizieren.

Zudem verbietet Kaplan in seinem Urteil, dass SBF verschlüsselte Messenger-Dienste wie Signal nutzen darf. In einem vorherigen Antrag hatten die Anwälte der Gegenseite explizit darauf hingewiesen, dass Bankman-Fried per Signal versucht hatte, mit Ryne Miller, dem ehemaligen Chef der FTX US, in Verbindung zu treten.

„Die dem Gericht vorliegenden Informationen bezüglich der 'Gefahr', die von der Freilassung des Beklagten unter den geltenden Kautionsbedingungen ausgeht, haben sich seit dessen Freilassung beträchtlich geändert, denn inzwischen scheint es eine ernsthafte Gefahr zu geben, dass unangemessener Kontakt mit möglichen Zeugen aufgenommen wird“, wie Kaplan in seiner Urteilsfindung argumentiert. Dem fügt er an: „Das Risiko ist nach Auffassung des Gerichts eindeutig und ausreichend groß, dass weitere dahingehende Kautionsauflagen gerechtfertigt sind.“

Kaplan gibt in diesem Kontext zu bedenken, dass Bankman-Fried federführend bei der Entscheidung war, dass die interne Kommunikation zwischen den Schwesterfirmen FTX und Alameda seit 2021 per Slack und Signal verschlüsselt wird, und dass sich die gesendeten Nachrichten automatisch löschen. Diese Maßnahme soll SBF gegenüber der früheren Alameda-Chefin Caroline Ellison damit begründet haben, dass die Beweisführung im Fall einer Anklage so erschwert wird. Auch die bisherigen Versuche der Kontaktaufnahme zu Miller und anderen früheren FTX-Mitarbeitern wertet der Richter Argument für das Verbot.