Die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin hat in der im Juli erschienenen ersten Ausgabe ihrer neuen “Perspektiven”-Publikationsreihe das revolutionäre Potential der Blockchain-Technologie gelobt.

Auf mehr als 30 Seiten lässt die BaFin  zahlreiche Experten aus der Privatwirtschaft technische Aspekte der Distributed-Ledger-Technologie erläutern. In einem gesonderten Kapitel zum Thema Regulierung äußert sich dann die BaFin durch einen eigenen Beitrag selbst.

Vor allem die vertrauensstiftende Wirkung für die Wirtschaft sieht die BaFin darin als positiv. Die bisher in vielen Transaktionen nötigen Intermediäre wie Banken und Zentralverwahrer würden durch Blockchain-Anwendungen teilweise ersetzbar, was unter anderem geringere Transaktionskosten und effizientere Märkte zur Folge habe. Die BaFin schreibt dazu:

“Die Blockchain-Technologie kann dazu beitragen, das erforderliche Vertrauen und somit die Transaktionskosten zwischen den Transaktionsbeteiligten zu minimieren, etwa indem die Abhängigkeit von Intermediären verringert wird.”

Durch die Blockchain-Technologie könnte daher eine neue Art von dezentralem Ökosystem entstehen, welche die BaFin als “Blockchain-Ökonomie” bezeichnet, welche sich vor allem auf die Finanzdienstleistungsindustrie auswirken werde. Deren teilnehmergestützte Infrastruktur können nicht nur Geschäftsprozesse stark verändern, sondern auch die Strategie der damit arbeitenden Unternehmen massiv verändern. Die Blockchain sei deshalb weit mehr als zur Effizienzsteigerung nützlich. Die BaFin kommt deshalb zu dem Schluss:

“Wer die Blockchain-Technologie nur unter dem Aspekt der Kostenreduzierung betrachtet, der könnte die Ertragspotenziale übersehen.”

Problematisch bzw. unpraktisch sei bei aktuellen Blockchain-Lösungen allerdings die bisherige Limitierung auf nur eine mögliche Sicherheitsstufe auf dem Daten-Level, während andere Systeme mehrere Sicherheitslevel anbieten könnten.

Was das Thema Regulierung von Kryptotoken betrifft, bezieht die BaFin in den “Perspektiven” ebenfalls Stellung. Sie lasse sich “stets vom Grundsatz der Technologieneutralität leiten” und folgt dem Credo „gleiches Geschäft, gleiches Risiko, gleiche Regulierung“, was bedeute, sie richte sich nach den “rechtsstaatlichen Prinzipien von Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung”. Eine allgemeingültige Regulierung von Token sei aufgrund deren Vielseitigkeit allerdings nicht möglich, wie die BaFin wie folgt erklärt.

“Da Smart Contracts prinzipiell frei programmierbar sind und die entsprechenden  Token daher höchst unterschiedlich ausfallen, lässt sich der einzelne Token verlässlich nur auf Grundlage einer Einzelfallbetrachtung aufsichtsrechtlich einordnen.”

Kritiker, die verständlicherweise nach einfachen Lösungen riefen, würden die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten und die die große Bandbreite der technischen Eigenschaften von Token verkennen.

Der Auffassung, das Kryptotoken unreguliert seien, erteilt die BaFin ebenfalls eine Absage.

“Kryptotoken sind nicht per se unreguliert, sondern unterfallen - je nach konkreter Ausgestaltung im Einzelfall - der bestehenden Finanzmarktregulierung. Sie werden also nicht pauschal, sondern spezifisch und technologieneutral nach materiellen Tatbeständen reguliert, die der juristischen Auslegung unterliegen und damit auch neuartige Sachverhalte erfassen können".

Um Klarheit über die aufsichtsrechtliche Einordnung eines mit Kryptotoken in Zusammenhang stehenden Vorhabens zu schaffen, sei eine Einzelfallprüfung erforderlich. Die BaFin biete dafür individuelle Auskunft auf Anfrage an, weist aber dabei darauf hin, dass die darüber mitgeteilten Informationen keinen Regelungscharakter hätten. Dieses Vorgehen ergebe Sinn, da die BaFin “nicht feststellen kann, dass das Unternehmen nicht dem Erlaubnisvorbehalt unterlieg[t], solange es nicht das gesamte Geschäft dieses Unternehmens geprüft” habe.

Im weiteren Text geht die BaFin auf die von ihr zur Bewertung von Token und Initial Coin Offerings (ICO) genutzten Prinzipien detailliert ein, die auf der Abgrenzung von Payment-Token bzw. Virtuellen Währungen von Utility Token und Wertpapiertoken beruhen.

Mit dem ausführlichen Text dürfte die BaFin für deutlich mehr Klarheit bei der Bewertung von Token gesorgt haben. In vielen Punkten wurden dabei offenbar die im April vom Blockchain-Bundesverband veröffentlichten Empfehlungen zur Token-Regulierung berücksichtigt.