Während der rechtliche Status von Kryptowährungen in Indien weiterhin unklar ist, müssen Unternehmen, die mit der Anlageklasse interagieren, ihre dahingehenden Handelsaktivitäten zukünftig offenlegen.

Dies geht aus einer entsprechenden Ergänzung des indischen Wirtschaftsministeriums zum Handelsrecht des Landes hervor.

Wie aus dem betreffenden Dokument ersichtlich wird, müssen sowohl private als auch börsennotierte Unternehmen, die in Kryptowährungen investiert oder mit diesen gehandelt haben, ihre dahingehenden Gewinne und Verluste innerhalb eines Fiskaljahres ausweisen.

Zudem müssen Unternehmen den Umfang ihrer Krypto-Vermögen zum Stichtag ihres Jahresabschluss offenlegen, auch Rücklagen für zukünftige Krypto-Investitionen müssen angegeben werden.

Die entsprechende Ergänzung zum indischen Handelsrecht tritt Anfang April in Kraft.