Die amerikanische Steuerbehörde IRS will Bitcoin-Geldautomaten und Bitcoin-Kaufautomaten genauer unter die Lupe nehmen, um etwaige Verstöße gegen das Steuerrecht zu prüfen.

Die entsprechenden Äußerungen machte John Fort, der Leiter für Strafverfolgung bei der IRS, am 15. November gegenüber Bloomberg Law. Demnach würde das Finanzamt bereits auch mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, um gegen eine illegale Nutzung von Kryptowährungen vorzugehen:

„Wir schauen uns das ganz genau an […] Wenn man einfach hingehen kann, Bargeld einzahlen kann und dafür Bitccoin bekommt, dann sind wir natürlich daran interessiert, herauszufinden, wer die Person ist, die einen solchen Automaten nutzt und wo das Bargeld herkommt. Genauso gucken wir uns auch die Betreiber der Geräte an.“

Bitcoin-Geldautomaten breiten sich aus

Laut der Webseite Coin ATM Radar gibt es allein in den USA mittlerweile bereits 4.129 Bitcoin-Geldautomaten, die den Nutzern erlauben, gegen eine Gebühr Kryptowährungen anzukaufen oder zu verkaufen. Bloomberg schätzt, dass es in jeder amerikanischen Großstadt zumindest ein entsprechendes Gerät gibt. Fort weist darauf hin, dass aber auch für Bitcoin-Geldautomaten alle üblichen Auflagen zur Informationseinholung gelten:

„Für die Betreiber von Bitcoin-Geldautomaten gelten die gleichen Bestimmungen zur Einholung von Nutzerinformationen und Geldwäschebekämpfung, allerdings vermuten wir, dass die Abweichungen bei der Einhaltung stark sind.“

Wie Cointelegraph vergangenen Monat berichtet hatte, hat der Bitcoin-Automatenbetreiber Bitstop jüngst eines seiner Geräte am Flughafen von Miami aufgestellt. In diesem Zusammenhang verwies das Unternehmen darauf, dass Bitcoin besonders bei Reisenden immer beliebter wird, um die Mitführung von Bargeld zu umgehen.

Rechtliche Lage wird langsam klarer

Des Weiteren erklärt der Finanzbeamte, dass die Versteuerung von Kryptowährungen weiterhin Fragen und Probleme aufwirft, da sich die Kryptobranche momentan noch wenig transparent ist, was das Risiko für die Nicht-Einhaltung von Steuergesetzen erhöht. Gleichsam gesteht Fort aber auch ein, dass seine Behörde momentan noch keine Fälle von Steuerbetrug durch Bitcoin-Geldautomaten angezeigt hat, allerdings werden schon entsprechende Untersuchungen angestellt.

Suzanne Sinno, die als Anwältin in der Rechtsabteilung des US-Finanzamtes tätig ist, hatte vergangene Woche erst klargestellt, dass Kryptowährungen keinen steuerlichen Sonderstatus haben und deshalb keine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Die Ausnahmegenehmigung 1031 schafft unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Ausnahme für bestimmte Vermögenswerte. Kryptowährungen sind hiervon aber nicht betroffen.

Wie Sinno betont, gilt dies auch für alle Kryptowährungen, die vor der Steuerreform von 2017 angekauft wurden. Zuvor war noch unklar, ob die Ausnahmeregelung ggf. für Krypto-Vermögen aus dieser Zeit Anwendung finden würde.