Die Steuerbefreiung für gleichartige Austausche gilt nach Angaben der US-Steuerbehörde IRS nicht für Kryptowährungstransaktionen.
Eine Mitarbeiterin des IRS sagte, dass US-Steuerzahler die Zahlung von Steuern im Rahmen des gleichartigen Austauschprinzips noch nie aufschieben durften. Das sei auch vor der Steuerreform 2017 nicht der Fall gewesen, wie Bloomberg Tax am 13. November berichtete.
Suzanne Sinno, eine Anwältin in der IRS-Rechtsabteilung, machte diese Bemerkungen zur US-Kryptobesteuerung am Mittwoch auf der Konferenz des American Institute of CPAs in Washington. Dem Bericht zufolge arbeitete Sinno an den jüngsten IRS-Kryptowährungsrichtlinien, die im Oktober veröffentlicht wurden.
Mit der Befreiung für gleichartige Austausche kann man Steuerzahlungen auf den Gewinn eines Verkaufs hinauszögern.
Nach US-amerikanischem Steuerrecht ist ein gleichartiger Austausch, auch bekannt als ein 1031er Tausch, eine Vermögenstransaktion, durch die keine Steuerschuld aus dem Verkauf eines Vermögenswertes entsteht, wenn dieser verkauft und dabei ein Ersatzgegenstand erworben wurde.
Es ist zwar klar, dass Steuerzahler nach 2018 Krypto-zu-Krypto-Verkäufe nicht mehr als gleichartige Täusche buchen können, aber die Regeln für Transaktionen vor der Überarbeitung 2017 waren unklar.
Aus der neuen Bekanntgabe von Sinno ging hervor, dass US-Steuerzahler das gleichartige Austauschprinzip noch nie auf Krypto-zu-Krypto-Handel anwenden durften, um die Steuer auf den Gewinn eines Verkaufs hinauszuzögern.
Airdrops zu Werbezwecken zunächst immer noch steuerfrei
Kurz zuvor hatte das IRS Richtlinien für die Steuerangaben zu Kryptowährungs-Airdrops und Hard-Forks am 9. Oktober veröffentlicht. In den neuen Regeln heißt es, dass diejenigen, die neue Währung durch einen Hard-Fork erhalten, die Vermögenswerte als Bruttoeinkommen an das IRS melden müssen. Das IRS unterscheidet Hard-Forks zwar von Airdrops, hat aber noch nicht entschieden, ob Airdrops zu Werbezwecken steuerpflichtig sein sollen oder nicht.
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