Die selbstregulierende Vereinigung virtueller Währungsbörsen in Japan (JVCEA) plant, ihre Maßnahmen in Bezug auf die Vermögenswertverwaltung ihrer Kunden zu verschärfen. Das berichtete die Japan Times am Sonntag, 30. September, unter Berufung auf "informierte Quellen".

Die JVCEA ist eine Selbstregulierungsorganisation einiger der größten lizenzierten Börsenbetreiber in Japan und wurde diesen April gegründet. Nun plant die Organisation Berichten zufolge, ihre Regeln zu verschärfen, indem sie die Anzahl der digitalen Währungen begrenzt, die von den Börsen online verwaltet werden können.

Laut den Quellen der Japan Times wird das Limit voraussichtlich bei etwa 10 bis 20 Prozent der Kundeneinlagen liegen. Berichten zufolge ist die JVCEA dabei, ihre erstmals im Juli aufgestellten Regeln zu überarbeiten. Diese sollen dann der japanischen Finanzdienstleistungsbehörde FSA zur Zertifizierung vorgelegt werden.

Kryptobörsen deponieren die meisten Krypto-Vermögenswerte ihrer Kunden in der Regel offline auf Cold-Storage-Wallets. Eine bestimmte Menge an Kryptowährung wird jedoch in der Regel auf einer Hot-Wallet gespeichert, die mit dem Internet verbunden ist,. Dadurch ist diese anfällig für potenzielle Hackerangriffe. Die neuen Regeln der JVCEA werden den Anteil der digitalen Vermögenswerte, die so von den Börsen der Organisationsmitglieder gespeichert werden können, begrenzen.

Der strengeren Selbstregulierung liegt der jüngste Hackangriff auf die japanische Kryptobörse Zaif zugrunde. Dabei gingen Krypto-Vermögenswerte im Wert von 51,5 Mio. Euro verloren, die sowohl dem Unternehmen als auch seinen Kunden gehörten.

Zum Zaif-Hack kam es, nachdem es bereits Anfang des Jahres einen noch größeren Hackangriff gab. Die japanische Kryptobörse Coincheck wurde von Hackern angegriffen und dabei ist es ihnen gelungen, NEM-Coins im Wert von 450 Mio. Euro zu stehlen. Die gestohlenen Kryptowährungen wurden Berichten zufolge auch auf "schlecht gesicherten" Hot-Wallets gehalten.

Die FSA hat kurz nach dem Hack auf Zaif eine Untersuchung eingeleitet, um zu überprüfen, ob das Unternehmen in der Lage ist, die Verluste der Kunden zu decken.