Der deutsche Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat ein Positionspapier über die seit Januar geltenden regulatorischen Anforderungen für Kryptoverwahrer am 14. Februar veröffentlicht.
Bitkom-Leitfaden gibt Orientierung
Mit dem 12-seitigen Leitfaden will der Bitkom nach eigener Aussage “dazu beitragen, dass die neue Regulierung eine Erfolgsgeschichte wird, möglichst viele Unternehmen die Kryptoverwahrlizenz erhalten, und das Thema Kryptowährungen endgültig im regulierten Finanzmarkt ankommt.”
Der Text liefert grundsätzliche Informationen zu den Antragsanforderungen an die Geschäftsleiter, an das Anfangskapital, an die Risikostrategie und an ausländische Kryptoverwahrer. Von der neuen Lizenz betroffene Unternehmen sollen durch die vom Bitkom bereitgestellten Informationen “bestmöglich für das Antragsverfahren gewappnet” sein.
Der Bitkom sieht bei den “bisher vom Finanzmarktrecht verschont gebliebenen Unternehmen”, den Kryptoverwahrern, noch große Unwissenheit und Unklarheit bezüglich der neuen Gesetzgebung.
Neue Rechtslage in Deutschland
Kryptowerte wie Kryptowährungen und Security Token wurden durch eine Gesetzesänderung vom 14. November in die Liste der offiziellen Finanzinstrumente aufgenommen. Als Rechtsfolge gelten auch für Kryptowerte die für Finanzinstrumente bestehenden Regulierungsbestimmungen.
Unternehmen wie Wallet-Betreiber und Kryptobörsen, die Kryptowerte “verwahren”, benötigen dafür seit dem 01.01.2020 eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).
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