Heute, am 23. Januar, reagieren die Märkte zum zweiten Mal auf Meldungen, dass Südkorea anonyme Börsen ab dem 30. Januar verbieten will, obwohl diese Information über die geplante Regulierung bereits seit Ende Dezember verfügbar war und darüber seit Anfang Januar berichtet wurde.

Nachdem die südkoreanische Finanzdienstleistungskommission (FSC) das Datum bekanntgegeben hat, ab welchem die Börsen des Landes nur noch Handel unter bürgerlichem Namen gestatten dürfen, wurde in den Mainstream-Medien zum zweiten Mal über diesen bereits bekannten Schritt berichtet. Das hat diese Woche unnötigerweise FUD auf dem Kryptomarkt geschürt, der ohnehin bereits ein Bärenmarkt ist.    

Dieser Schritt wurde Berichten zufolge eingeleitet, um Spekulationen zu bremsen. Er setzt voraus, dass Bankkonten, die für Einzahlungen und Abhebungen auf virtuellen Währungsbörsen verwendet werden, übereinstimmende Benutzerkonten unter bürgerlichem Namen auf der jeweiligen Börse haben. Diese Regulierung verbietet auch die Erstellung neuer virtueller Benutzerkonten bei Kryptobörsen.

Keine neuen Nachrichten

Südkoreas Absicht, den anonymen Börsenbetrieb zu verbieten, ist keine Neuigkeit. Die heutige Bekanntgabe hat lediglich das genaue Datum festgelegt.

Die Behörden haben bereits Ende Dezember dieses Verbot angekündigt, aber noch kein konkretes Datum festgelegt, wann diese Regulierung in Kraft tritt. "Die Einrichtung eines Systems für "die Überprüfung von Konten für Einzahlungen und Abhebungen mit dem bürgerlichen Namen" bei Zahlungen wird am 30. Januar 2018 vollständig durchgeführt" heißt es in dem FSC-Dokument, das heute veröffentlicht wurde.

Mitte Januar haben südkoreanische Behörden mitgeteilt, dass Kunden von Kryptobörsen bis zum Ende des Monats Zeit haben, ihre virtuellen Bankkonten bei Kryptobörsen in Konten mit bürgerlichem Namen umzuwandeln und merkten dabei an, dass eine Nichteinhaltung mit Bußgeldern belegt wird.

Außerdem ist es Nicht-Koreanern und Minderjährigen ab jetzt untersagt, auf den Kryptobörsen des Landes mit Kryptowährung zu handeln. Auch das ist ein Punkt, den die Gesetzgeber bereits zuvor bekanntgegeben haben.

Diese Woche wurde auch die Absicht angekündigt, eine kombinierte Körperschaftssteuer und lokale Ertragssteuer von 24,2 % auf Börsengewinne aus dem Jahr 2017 einzuführen. Dabei sind Plattformen verpflichtet, diese bis zum 30. März bzw. 30. April abzuführen.

Der Kurs des Bitcoin ist in den letzten 24 Stunden bis Redaktionsschluss weiterhin gefallen und ist heute Nachmittag, 23. Januar, auf unter $10.000 (8.132 €) gesunken, was folglich auch zu Verlusten bei mehreren Altcoins geführt hat.