Die US-Börsenaufsicht (SEC) hat am 23. Mai in erster Instanz Ethereum-Spot-Indexfonds (ETFs) genehmigt. Das eigentliche Genehmigungsverfahren unterschied sich dabei jedoch geringfügig von der Zulassung der Bitcoin-Spot-ETFs im Januar.

Im Gegensatz zu den Spot-Bitcoin-ETFs , die von einem fünfköpfigen Komitee, darunter SEC-Chef Gary Gensler, per Abstimmung genehmigt wurden, wurden die Spot-Ethereum-ETFs „nur“ von der Abteilung für Handel und Märkte der SEC genehmigt.

Die SEC genehmigte auf diesem Weg zunächst die sogenannten 19b-4-Anträge von BlackRock, Fidelity, Grayscale, Bitwise, VanEck, Ark, Invesco Galaxy und Franklin Templeton, lehnte es bisher jedoch ab, die offizielle Entscheidung zu kommentieren. So heißt es bezüglich der Zulassung lediglich:

„Im Namen der Kommission, durch die Abteilung für Handel und Märkte, gemäß der übertragenen Befugnis.“

Während sich viele Beobachter aus der Krypto-Community über den Unterschied im Genehmigungsverfahren für die beiden Krypto-ETFs wunderten, erklärte Bloomberg ETF-Analyst James Seyffart, dass dies normal sei

Er wies darauf hin, dass derartige Verfahren bei vielen Genehmigungen auf diese Weise ablaufen, denn wenn die SEC „jedes Mal eine offizielle Abstimmung für jede Entscheidung oder jedes Dokument verlangen würde – das wäre verrückt. Es wäre dennoch schön gewesen, zu sehen, wie die politische Haltung der Behörde ist“.

Allerdings scheint nicht jeder von Seyffarts Analyse überzeugt zu sein. Ein Nutzer auf X wies entsprechend darauf hin, dass ein Kommissionsmitglied die Entscheidung auf Grund des Verfahrens innerhalb der nächsten 10 Tage anfechten könne, und dass der Hauptgrund für die delegierte Befugnis darin bestehe, die Stimmabgaben zu verbergen, da diese als politisch angesehen werden könnten.

Quelle: James Seyffart 

Ein anderer X-Nutzer führte die Entscheidung der SEC wiederum auf mehrere Faktoren zurück, darunter politischen Druck, die bevorstehenden Wahlen und die Umsetzung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Vorschriften.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen den Genehmigungsverfahren der beiden Krypto-ETFs besteht darin, dass alle 11 BTC-ETFs am Tag nach ihrer Genehmigung den Handel aufnahmen, da sie zugleich die S-1-Freigabe erhielten.

Die Spot-Ethereum-ETFs könnten hingegen noch Wochen oder Monate von ihrem Börsendebüt entfernt sein, da die ETF-Antragsteller erst auch die Erlaubnis für ihre S-1-Anträge erhalten müssen.

Melde dich bei unseren Sozialen Medien an, um nichts zu verpassen: X, YouTube, Instagram und Telegram – aktuelle Nachrichten, Analysen, Expertenmeinungen und Interviews mit Fokus auf die DACH-Region.