Ein Bundesrichter, der den Fall der US-Börsenaufsicht SEC gegen Coinbase beaufsichtigt, hat angedeutet, dass die Kryptobörse möglicherweise nicht in der Lage ist, die private Kommunikation des SEC-Vorsitzenden Gary Gensler einzusehen, ehe dieser den Chefposten bei der Behörde übernahm.

In einer Anhörung vom 11. Juli vor dem US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York argumentierten die Anwälte von Coinbase zunächst, dass sie in der Lage sein sollten, die Daten auf Genslers persönlichen Elektrogeräten einzusehen, nachdem die SEC keine ausdrücklichen Zusicherungen zu seiner Kommunikation mit Marktmachern gegeben hatte.

Das Anwaltsteam der SEC bat Richterin Katherine Polk Failla deshalb, die Forderung nach Genslers persönlicher Kommunikation aufzuheben, da der Vorsitzende „kein Tatsachenzeuge“ und „kein Rechtsexperte“ im Fall Coinbase sei.

„Wir sind nicht in der Lage, notwendige Informationen von der SEC zu bekommen“, monierten die Coinbase-Anwälte laut einem Bericht von Inner City Press. „Den Zeitraum davor haben wir einbezogen, weil wir versucht haben, mit Herrn Gensler und der SEC in Kontakt zu treten, aber sie haben sich geweigert zu bestätigen, dass er sein persönliches Mobilgerät nicht benutzt hat, um über Krypto zu kommunizieren.“

Richterin Failla sagte, sie stimme nicht unbedingt mit den Argumenten von Coinbase überein, sei aber bereit, sie anzuhören, und fügte hinzu, sie habe „starke Vorbehalte über die unverhältnismäßige Belastung durch die Untersuchung der Aussagen von Herrn Gensler, aus der Zeit vor seinem Amtsantritt“. Sie forderte beide Parteien auf, ihre Anträge bis zum 15. Juli bei Gericht einzureichen.

Die Forderung nach den persönlichen Kommunikationsgeräten des SEC-Vorsitzenden war Teil der Informationsfindung im Strafverfolgungsverfahren der Börsenaufsicht gegen Coinbase, das im Juni 2023 angestrengt wurde. Die Aufsichtsbehörde behauptet, dass Coinbase seit 2019 als „nicht registrierter Wertpapiermakler“ tätig ist und damit gegen die US-Wertpapiergesetze verstößt.

Coinbase forderte Gensler zunächst im April auf, die Kommunikation von seinen persönlichen Geräten vorzulegen, und behauptete später, er habe „seine Ansichten mit Marktteilnehmern geteilt und zeitweise ausdrücklich in seiner Eigenschaft als Privatperson mit ihnen kommuniziert“. Der Antrag auf Offenlegung zielte auf die Kommunikation und Dokumente zu den Meinungen des SEC-Vorsitzenden zu Kryptowährungen seit 2017 ab.

Melde dich bei unseren Sozialen Medien an, um nichts zu verpassen: X, YouTube, Instagram und Telegram – aktuelle Nachrichten, Analysen, Expertenmeinungen und Interviews mit Fokus auf die DACH-Region.