Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) hat ihre Klage gegen den Tron-Gründer Justin Sun abgeändert und behauptet nun, dieser sei „ausgiebig“ durch die USA gereist – womit die Behörde in seinem Fall zuständig wäre.
Die Aufsichtsbehörde argumentiert, dass sie die „persönliche Zuständigkeit“ für Sun, Tron und zwei andere von ihm kontrollierte Unternehmen hat, da diese „zielgerichtet Handlungen in den Vereinigten Staaten und auf die Vereinigten Staaten gerichtet“ unternommen haben, wie die Behörde in der geänderten Klage vom 17. April an ein Bundesgericht in Manhattan schreibt.
Sun verbrachte zwischen 2017 und 2019 insgesamt über 380 Tage in den USA auf Geschäftsreisen nach New York City, Boston und San Francisco, so die SEC.
Sie behauptet, dass die Reisen im Namen der Tron Foundation, der BitTorrent Foundation und von Rainberry erfolgten – die alle in der Klage als Suns Firmen genannt werden.
Die SEC wiederholte zudem die Vorwürfe aus ihrer ursprünglichen Klage vom letzten Monat, dass Sun und seine Unternehmen nicht registrierte Wertpapiere über die Token Tron (TRX) und BitTorrent (BTT) verkauften und dass Sun an „manipulativem Wash-Trading“ beteiligt war.
Die SEC betonte in diesem Zusammenhang auch, dass TRX und BTT nach ihrer Auffassung gezielt an „Verbraucher und Investoren in den Vereinigten Staaten“ beworben, angeboten und verkauft wurden.
Die Behörde ergänzte nun, dass „Sun während der Zeit, in der TRX und BTT beworben, angeboten und verkauft wurden, ausgiebig in die Vereinigten Staaten reiste“.

Des Weiteren soll Sun seine Geldwäsche allen voran über die in Seattle ansässige Kryptobörse Bittrex getätigt haben.
Ende März beantragte Sun, ein in China geborener Staatsbürger Grenadas, die Abweisung der Klage mit dem Argument, die SEC wende die US-Wertpapiergesetze auf „überwiegend ausländische Sachverhalte“ an und habe keine Zuständigkeit für ihn oder die in Singapur ansässige Tron Foundation.
Er gab an, die TRX- und BTT-Token seien „vollständig im Ausland“ verkauft worden, und beim Verkauf seien Schritte unternommen worden, um den US-Markt zu umgehen.
Die Anwälte von Sun reagierten bisher nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.
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