Das spanische Finanzministerium will seine Kontrolle über die Überwachung von Kryptowährungen im Land so ausweiten, dass es digitale Vermögenswerte zur Begleichung von Steuerschulden beschlagnahmen darf.
Das Ministerium arbeitet an einer Gesetzesreform des Allgemeinen Steuergesetzes, insbesondere des Artikels 162, um es der spanischen Steuerbehörde zu ermöglichen, Krypto-Vermögenswerte zu identifizieren und zu beschlagnahmen, die sich im Besitz von Steuerzahlern mit überfälligen Schulden befinden, wie aus einem Bericht hervorgeht.
Ein königlicher Erlass, der am 1. Februar in Kraft getreten ist, erweitert die Zahl der Einrichtungen, die Steuern einziehen dürfen. Bislang konnten nur Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften dem Finanzministerium Bericht erstatten.
Das Finanzministerium plant auch, Steuerhinterziehung aggressiver zu bekämpfen. Es will Banken und E-Geld-Institute zwingen, über alle Kartentransaktionen Bericht zu erstatten.
Die Änderungen sollen möglichst schnell umgesetzt werden, was einige Herausforderungen im Hinblick auf die Regulierung mit sich bringt. Das Land versucht proaktiv mit verschiedenen Vorschriften Kryptowährungen zu regulieren.
Im Oktober 2023 meldete das spanische Ministerium für Wirtschaft und digitale Transformation, dass der erste umfassende Krypto-Rahmen der Europäischen Union, die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA), im Dezember 2025 auf nationaler Ebene in Kraft treten wird, sechs Monate vor Ablauf der offiziellen Frist.
Spanische Bürger, die Krypto-Vermögenswerte auf nicht-spanischen Plattformen halten, haben bis Ende nächsten Monats Zeit, diese den Steuerbehörden zu melden.
Die Einreichungsfrist für die Erklärung mit dem Formular 721 begann am 1. Januar 2024 und endet am letzten Tag des Monats März. Natürliche und juristische Personen müssen die Höhe der auf ihren Kryptokonten im Ausland gelagerten Gelder zum 31.12.2023 mitteilen.
Allerdings sind nur natürliche Personen, deren Bilanz 50.000 Euro an Krypto-Vermögenswerten übersteigt, verpflichtet, ihre ausländischen Bestände zu deklarieren. Diejenigen, die ihr Vermögen in selbstverwahrten Wallets aufbewahren, müssen ihre Bestände mit dem Standard-Vermögenssteuerformular 714 melden.
Melde dich bei unseren Sozialen Medien an, um nichts zu verpassen: X, YouTube, Instagram und Telegram – aktuelle Nachrichten, Analysen, Expertenmeinungen und Interviews mit Fokus auf die DACH-Region.