Das Unternehmen hinter der Layer-1-Blockchain Tron hat ein New Yorker Bundesgericht gebeten, eine Klage der US-Wertpapieraufsicht SEC gegen es abzuweisen, da die US-Regulierungsbehörde "überwiegend ausländische Geschäfte" anprangere.
"Die SEC ist keine weltweite Regulierungsbehörde", und ihr Versuch, die US-Wertpapiergesetze auf "überwiegend ausländische Geschäfte" anzuwenden, gehe "zu weit", so die Tron Foundation in einem Antrag auf Klageabweisung vom 28. März.
Im vergangenen März verklagte die SEC Justin Sun, die Tron Foundation, die Hintermänner der Filesharing-Plattform BitTorrent Foundation und deren in San Francisco ansässiges Mutterunternehmen Rainberry Inc. Die beiden letztgenannten hat Tron im Jahr 2018 erworben. Die SEC behauptet, dass es sich bei dem Verkauf von Tron und BitTorrent (BTT) Token um nicht registrierte Wertpapierangebote handelt.
Das in Singapur ansässige Unternehmen Tron erklärte in seinem Antrag, dass sich der Fall der SEC gegen "ausländische Angebote von digitalen Vermögenswerten an ausländische Käufer auf globalen Plattformen" richte, für die sie nicht zuständig sei.
Tron behauptete, die Token seien "vollständig im Ausland" verkauft worden, wobei Schritte unternommen worden seien, um den US-Markt zu umgehen, und die SEC habe behauptet auch nicht, dass sie "ursprünglich an US-Bürger angeboten oder verkauft wurden"
Die Behauptung der SEC, dass spätere sekundäre Token-Verkäufe "auf einer Plattform mit Sitz in den USA, die Nutzer auf der ganzen Welt bedient" nicht registrierte US-Wertpapiere seien, sei "bestenfalls dürftig"

Selbst wenn die SEC befugt wäre, würden die Token nach der US-Wertpapierklassifizierung, dem sogenannten Howey-Test, nicht als Investitionsverträge eingestuft, argumentierte Tron.
In ihrer Klage behauptete die SEC außerdem, dass Sun "manipulatives Wash-Trading" betrieben habe. Dabei kauft und verkauft eine Unternehmen einen Token, um Marktaktivität zu simulieren. Heimlich sollen Prominente, darunter Soulja Boy und Akon, bezahlt worden sein, um für die Token zu werben.
"Es gibt keine konkreten Fakten, die zeigen, dass es sich bei den Geschäften tatsächlich um 'Wash Trades' handelte, die unrechtmäßig für illegitime Zwecke ausgeführt wurden (geschweige denn irgendjemanden in den Vereinigten Staaten betrafen)", schrieb Tron in seinem Antrag.
"Die SEC nennt auch kein einziges Opfer", wie es weiter hieß.
Tron argumentierte zudem, dass die SEC es versäumt habe, "faktische Behauptungen detailliert darzulegen und die Rolle jedes Beklagten bei jeder Behauptung darzulegen" und dass sie sich auf "Verallgemeinerungen und Schlussfolgerungen stütze, um ihre ohnehin schon dünnen, häufig nicht erkennbaren Behauptungen zu untermauern".
"Obwohl die SEC beispielsweise behauptet, dass es sich um Betrug handelt, wird keine wesentliche Falschaussage dargelegt, so dass die Beklagten (und das Gericht) über die genaue Grundlage dieser Behauptungen nut mutmaßen können", so der Antrag.
Tron argumentierte auch, dass die Klage aufgrund der "Major Questions Doctrine" abgewiesen werden sollte. Das ist eine Bezeichnung für eine Entscheidung des Obersten Gerichtshof, die besagt, dass der Kongress Gesetze verabschiedet und nicht den Regulierungsbehörden Befugnisse überträgt. Auf diese haben sich auch andere Krypto-Firmen, darunter Kraken und Coinbase, in Klageabweisungsanträgen gegen die SEC berufen.
Die SEC muss innerhalb von zwei Wochen ihre Antwort auf den Antrag von Tron einreichen.
Melde dich bei unseren Sozialen Medien an, um nichts zu verpassen: X, YouTube, Instagram und Telegram – aktuelle Nachrichten, Analysen, Expertenmeinungen und Interviews mit Fokus auf die DACH-Region.