Das ukrainische Amt für Korruptionsbekämpfung (NACP) hat vorgestellt, wie Kryptowährungen zukünftig auf der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. So müssen Kryptowährungen als „immaterieller Vermögenswert“ deklariert werden, obwohl sie in der Erklärung einzeln genannt werden.

Am 2. März hat die Behörde eine Anleitung veröffentlicht, aus der ersichtlich wird, wie verschiedene Vermögenswerte in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Dabei richten sich diese Vorgaben hauptsächlich an Regierungsbeamte, Einzelpersonen mit ausländischen Einkommen und Freiberufler.

Dementsprechend sind Kryptowährungen in der Kategorie „immaterielle Vermögenswerte“ zu erfassen, in der normalerweise nicht greifbare Vermögenswerte geführt sind, wie zum Beispiel geistiges Eigentum oder Markennamen.

Im Rahmen dieser Kategorie müssen dann noch weitere konkretere Angaben zu Kryptowährungen gemacht werden, wie die Anleitung vorsieht.

So müssen Name, Menge, Gesamtwert und das letzte Kaufdatum einer jeweiligen Kryptowährung angegeben werden. Auch Krypto-Vermögenswerte, die sich im Besitz von direkten Familienmitgliedern befinden, müssen eingetragen werden.

Die ukrainische Behörde definiert virtuelle Vermögenswerte nach der Richtlinie des Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung (FATF), weshalb Kryptowährungen, die „virtuelle Repräsentationen von Landeswährungen, Wertpapieren oder Finanzprodukten sind“, von den oben genannten Vorgaben ausgenommen sind.

Einige ukrainische Regierungsbeamte haben bereits in ihrer letzten Einkommensteuererklärung Krypto-Vermögen angegeben. So hatte der Gouverneur des Oblast Odessa zum Beispiel 2018 offengelegt, dass er 290 Bitcoin (BTC) und 11.000 Ether (ETH) besitzt, die bei Redaktionsschluss einen Gegenwert von 2,5 Mio. bzw. 2,47 Mio. US-Dollar haben.

Ukraine arbeitet aktiv an Krypto-Regulierung

Das osteuropäische Land ist mittlerweile für seine Bemühungen im Hinblick auf Kryptowährungen bekannt. Im Dezember hatte das ukrainische Parlament zuletzt Änderungen am Geldwäschegesetz verabschiedet, die sich mit Kryptowährungen auseinandersetzen.

Der ukrainische Minister für digitale Transformation hatte im Februar wiederum verlauten lassen, dass Krypto-Mining keinerlei gesetzliche Regulierung benötigt. Dies ist umso erstaunlicher, da in der Vergangenheit Fälle bekanntgeworden waren, in denen Regierungsmitarbeiter über staatliche Rechner Kryptowährungen abgebaut hatten. Davon war sowohl die ukrainische Bundesbahn als auch ein Kernkraftwerk betroffen.