Muss ich meine Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen versteuern?
Ja, solche Erlöse sind in Deutschland steuerpflichtig, unabhängig davon, in welchem Land bzw. auf welcher Kryptobörse deine Coins als Datensätze liegen.
Voraussetzung dafür ist, dass du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hast, das heißt, du verbringst hier mehr als 180 Tage pro Jahr.
Steuerlich betrachtet sind Kryptowährungen allerdings noch kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern werden als ein “anderes Wirtschaftsgut” vom Bundesfinanzministerium eingestuft. Verkauft man seine Coins privat, fallen die Gewinne aus dieser Transaktion unter private Veräußerungsgeschäfte. Solche Gewinne unterliegen einem persönlichen Steuersatz plus gegebenenfalls Kirchensteuer.
Dazu gehört auch der Umtausch in andere Kryptowährungen. Wenn du deine Bitcoin in Ethereum wechseln willst und Gewinne über der jährlichen Freigrenze – 600 Euro – erzielst, musst du den Tausch in der Steuererklärung auch eintragen.
Wie erfährt das Finanzamt überhaupt von meinen Kryptowährungen?
Es ist keine gute Idee, sich zu denken, dass das Finanzamt sowieso nichts merkt und man steuerpflichtige Gewinne mit Bitcoin & Co. verschweigen kann.
Das Finanzamt kann bei den Kryptobörsen – auch ausländischen – eine Anfrage stellen entweder zu bestimmten Personen oder genereller Art. Viele Kryptobörsen liefern die nötigen Informationen auf solche Anfragen der Finanzämter. Es könnte dann zum Vorwurf der Steuerhinterziehung kommen, wenn man Veräußerungsgewinne nicht in der Steuererklärung eingetragen hat.
Wenn man Kryptowährungen gegen Euro verkauft und sich das Geld direkt auf das Girokonto auszahlen lässt, dann ist alles noch offensichtlicher. Große Geldeinzahlungen auf Girokonten werden von Banken an Finanzämter gemeldet oder vom Finanzamt selbst erfasst.
Wann sind Gewinne auf Kryptowährungen steuerfrei?
Kryptowährungen haben wie Gold auch eine Spekulationsfrist von 1 Jahr zwischen Anschaffung und Verkauf.
Liegt zwischen dem Kauf und Verkauf der Kryptowährungen mehr als ein Jahr, sind die Gewinne komplett steuerfrei. Dabei spielt die Höhe des Gewinns keine Rolle und du musst ihn auch nicht in deiner Steuererklärung angeben. Verkaufst du deine Krypto-Anteile vor dieser Frist, musst du deinen Gewinn versteuern.
Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn du Kryptowährungen als Einnahmequelle, zum Beispiel beim Mining oder Staking, nutzt, könnte diese Haltefrist auf 10 Jahre verlängert sein. Die Rechtslage ist allerdings noch nicht geklärt. Zum Beispiel vertreten die Experten der Steuerdienstleister-Firma Blockpit die Meinung, dass es keine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre bei Krypto-Assets geben sollte.
Es gibt auch wie bei allen privaten Veräußerungsgeschäften die Freigrenze von 600 Euro pro Kalenderjahr. Wenn du unter dieser Grenze bleibst, ist dein Gewinn auch steuerfrei und muss nicht in deiner Steuererklärung angegeben sein. Aber wenn deine Gewinne diese Freigrenze sogar nur um 1 Euro übersteigen, musst du den ganzen Veräußerungsgewinn melden.
Achtung: Die Freigrenze von 600 Euro gilt nicht nur für Kryptowährungen, sondern auch für alle weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte (Edelmetalle, Kunstwerke, Schmuck, Münzen, Antiquitäten) innerhalb eines Jahres. Verkaufst du zum Beispiel Goldschmuck innerhalb eines Jahres mit 800 Euro Gewinn, liegst du über dieser Freigrenze und musst deine Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen versteuern.
Wie berechne ich den Gewinn aus dem Handel mit Kryptowährungen?
Als goldene Regel für die Gewinnberechnung gilt hier die folgende Formel: Veräußerungspreis minus Anschaffungspreis.
Die Kurse von Kryptowährungen schwanken aber stark und werden auf vielen Kryptobörsen zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Solltest du oft Kryptowährungen kaufen und wieder verkaufen, kann es schwierig sein, den exakten Veräußerungsgewinn zu ermitteln und zu versteuern.
Aber es gibt zwei Möglichkeiten, wie du deine Gewinne einfach berechnen kannst.
Möglichkeit 1: FIFO-Methode (“First in – First out”). Bei dieser Methode geht man davon aus, dass du die Coins zuerst verkaufst, die du zuerst gekauft hast.
Möglichkeit 2: LIFO-Methode (“Last in – First out”). Hier ist es genau umgekehrt. Bei dieser Methode werden die zuletzt erworbenen Kryptowährungen als erstes wieder verkauft.
Je nach Einzelfall haben beide Methode steuerliche Vorteile, aber die LIFO-Methode wird nur gelegentlich von den Finanzämtern und Steuerberatern akzeptiert. Daher bietet zum Beispiel der Steuerdienstleiser Blockpit für maximale Rechtssicherheit seiner Kunden ausschließlich die FIFO-Methode an.
Achtung: Wenn du dich einmal für die erste oder zweite Methode entschieden hast, kannst du sie nicht ändern.
Zusätzlich gilt für die Berechnungsmethoden der Grundsatz, dass diese für jedes einzelne Depot anzuwenden sind. Werden Kryptowährungen auf der Kryptobörse Coinbase verkauft, können hierfür keine Coins verwendet werden, die auf der Börse Kraken liegen. Das hat den Vorteil, dass du Coins in einzelnen Depots unabhängig voneinander verkaufen und von unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten und Preisen profitieren kannst. In dem Unrealized Gains Feature von Blockpit siehst du, welche Coins in welchen Depots du bereits steuerfrei verkaufen kannst.
Kann ich die Kosten für meine Wallet oder für das Konto bei der Kryptobörse von der Steuer absetzen?
Ja, das kannst du.
Wenn du für deine Wallet, Broker oder Kryptobörse bezahlen musst, kannst du diese Ausgaben von der Steuer absetzen. Gebühren für Broker und Börsen können zum Beispiel von einem Steuertool wie Blockpit automatisch entsprechend von deinen Gewinnen abgezogen werden.
Du darfst auch Verluste beim Handel mit Kryptowährungen mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften gegenrechnen und auch umgekehrt. Du musst nicht unbedingt alles selbst gegenrechnen – die Blockpit-Software übernimmt das automatisch für dich, wenn du deine Krypto-Assets verkaufst und Verluste realisierst.
Auch Stromkosten können unter Umständen deine Steuerlast mindern. Diese Möglichkeit besteht allerdings nicht für Privatanleger, sondern nur für Miner.
Wo muss ich meine Gewinne aus Kryptowährungen in der Steuererklärung eintragen?
Gewinne oder Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen musst du in der Anlage SO „Sonstige Einkünfte“ in der Einkommensteuererklärung aufführen.
In Zeile 42 unter „Andere Wirtschaftsgüter“ können die relevanten Informationen zu den Gewinnen oder Verlusten mit Kryptowährungen eingetragen werden. In dieser Anlage trägst du ebenso den Namen der Kryptowährung, zum Beispiel Bitcoin, Ether oder Solana, das Kauf- und Veräußerungsdatum, Verkaufspreis und Anschaffungskosten (Kaufpreis) sowie Werbungskosten ein. Gewinne und Verluste aus anderen Veräußerungsgeschäften (zum Beispiel Kunst-, Gold- oder Münzverkäufen) sind auch hier in der Anlage SO anzugeben.
Du kannst die Steuererklärung entweder selbst ausfüllen oder mithilfe von Krypto-Steuersoftware wie die Blockpit-App. Du erhältst automatisch die vorausgefüllte Anlage-SO und eine komplette Aufstellung deiner Krypto-Bestände, Veräußerungen, Zuflüsse und Abflüsse als PDF-Datei.
Das Ergebnis ist eine einfache, rechtskonforme Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage. Diese kannst du, wie sie ist, online eintragen.
Wie versteuern Unternehmen ihre Gewinne aus dem Krypto-Handel?
Wenn eine Firma gewerblich mit Coins handelt, gilt für sie der Handel nicht als privates Veräußerungsgeschäft.
Unternehmen genießen keine Vorteile wie die einjährige Haltefrist oder die Freigrenze von 600 Euro.
Die Kryptowährungen zählen in diesem Fall zum Betriebsvermögen und müssen entsprechend angegeben und versteuert werden.
Haftungsausschluss. Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen nur der allgemeinen Informationen. Die Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen vervollständigt und erheben weder Anspruch auf Richtigkeit noch auf Genauigkeit. Für detaillierte Informationen zu Krypto-Regulierungen empfehlen wir, einen zertifizierten Rechtsberater im jeweiligen Land zu kontaktieren.