Der Krypto-Abteilung der Risikokapitalfirma Andreessen Horowitz, a16z Crypto, warnt Startup-Gründer davor, sich bei Token-Verkäufen vom US-Markt fernzuhalten.
„Öffentliche Verkäufe von Aktien und Token außerhalb der USA und private Verkäufe von Aktien und Token können alle in einer konformen Art und Weise durchgeführt werden, ohne den Registrierungsanforderungen der hiesigen Wertpapiergesetze zu unterliegen“, gab Miles Jenning, a16z Crypto's General Counsel und Leiter im Bereich Dezentralisierung, entsprechend zu bedenken. Und weiter: „Öffentliche Verkäufe in den USA sind ein Eigentor, das man um jeden Preis vermeiden sollte.“
Jennings erklärte dahingehend, dass Initial Coin Offerings (ICOs) häufig alle Bedingungen des Howey-Tests der US-Börsenaufsicht SEC erfüllen, um zu bestimmen, ob ein finanzieller Vermögenswert als Wertpapier eingestuft werden sollte. Ein Wertpapier ist definiert als „ein Vertrag, ein Schema oder eine Transaktion, bei der Geld in ein gemeinsames Unternehmen investiert wird, mit der begründeten Erwartung von Gewinnen, die auf den Management- oder unternehmerischen Bemühungen anderer beruhen“.
„Nirgendwo ist die Anwendung des Howey-Tests einfacher als bei Primärgeschäften (d. h. Token-Verkäufen an Investoren durch Token-Emittenten)“, schrieb Jennings weiter. Dem fügte er an: „Bei vielen ICOs machten die Token-Emittenten den Anlegern klare Zusicherungen und Versprechen, dass sie mit den Erlösen aus dem Token-Verkauf ihren Betrieb finanzieren und den Anlegern eine künftige Rendite liefern würden.“
Und aus diesem Grund warnt er:
„In diesen Fällen handelte es sich um Wertpapiergeschäfte, unabhängig davon, ob es sich bei den verkauften Instrumenten um digitale Vermögenswerte oder Aktien handelte. Keine weiteren Fragen.“
Wird der betreffende Vermögenswert als Wertpapier eingestuft, müssen die Emittenten langwierige Wege, Offenlegungen und finanzielle Anforderungen für die Registrierung einhalten. Bei Nichteinhaltung werden oft strenge Strafen verhängt.
In einem wegweisenden Fall entschied die Richterin des US-Bezirksgerichts Analisa Torres im Juli 2023, dass der Verkauf der Kryptowährung durch das Fintech-Unternehmen Ripple auf Sekundärmärkten oder digitalen Börsen innerhalb der USA kein Wertpapierangebot darstellt. Torres entschied jedoch auch, dass der Verkauf von XRP an institutionelle Anleger in den USA die Wertpapierklassifizierung des Howey-Tests erfüllt. Ripple fechtet derzeit eine von der SEC verhängte Geldstrafe in Höhe von 2 Mrd. US-Dollar an.
Infolge der jüngsten Verschärfungen bei der Strafverfolgung haben sich einige Krypto-Unternehmen mittlerweile dafür entschieden, den US-Markt ganz zu meiden.
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