Die Richterin Analisa Torres hat einem Antrag der US-Börsenaufsicht SEC auf Verlängerung der Frist für die Einreichung von Unterlagen zugestimmt, die das Verfahren gegen Ripple Labs zu einem Ende bringen könnten.

Gerichtsdokumente vom 1. März gewähren der SEC eine Fristverlängerung für die Einreichung der Antwort auf Ripples Unterlagen zu Abhilfemaßnahmen. Die Verlängerung erlaubt es der Regulierungsbehörde, ihren Eröffnungsschriftsatz bis zum 22. März einzureichen. Die Frist für den Einspruchsschriftsatz von Ripple wurde ebenfalls bis zum 22. April verlängert und die neue Frist für die Einreichung einer Erwiderung durch die SEC endet am 6. Mai 2024.

Ein solcher Schriftsatz ist ein Dokument, das mögliche Rechtsbehelfe und Maßnahmen beschreibt, die im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit in Betracht gezogen oder verfolgt werden könnten.

Antrag der SEC auf Fristverlängerung. Quelle: PARCE

Das Verfahren der SEC gegen Ripple Labs begann im Dezember 2020, als die Aufsichtsbehörde dem Unternehmen sowie seinem CEO Brad Garlinghouse und seinem Mitbegründer Chris Larsen vorwarf, unregistrierte Wertpapiere im Wert von 1,3 Mrd. US-Dollar über den XRP -Token verkauft zu haben.

Nach Ansicht der SEC sollte der Token als Wertpapier eingestuft werden und damit strengen regulatorischen Anforderungen unterliegen. Ripple hingegen argumentierte, dass XRP kein Wertpapier sei und die SEC es versäumt habe, das Unternehmen über die Einstufung angemessen zu informieren.

Der Rechtsstreit hat im Laufe der Jahre zahlreiche Entwicklungen und juristische Auseinandersetzungen erlebt. Ein wichtiger Aspekt ist die Diskussion um den Howey-Test, mit dem bestimmt wird, ob eine Transaktion nach US-Recht als "Anlagevertrag" eingestuft wird. Nach Ansicht der SEC erfüllt XRP die Bedingungen des Howey-Tests, während Ripple das Gegenteil behauptet.

Im Juli 2023 entschied Torres Teilweise zugunsten von Ripple Labs und stellte fest, dass XRP bei Verkäufen an Börsen für digitale Vermögenswerte kein Wertpapier sei. Allerdings entschied die Richterin auch, dass XRP beim Verkauf an institutionelle Anleger als Wertpapier gilt.

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