Die US-Börsenaufsicht (SEC) hat vor Gericht argumentiert, dass die Genehmigung eines Börsengangs keinerlei „Freifahrtschein“ der Behörde darstellt, noch eine Bestätigung dafür ist, dass das jeweilige Unternehmen geltendes Recht einhält.

Laut Gerichtsdokumenten vom 13. Juli aus der Anhörung im Fall SEC vs. Coinbase behauptet die SEC, dass sie die Geschäftsaktivitäten von Coinbase keinesfalls allgemeingültig abgesegnet hat, als sie dem Unternehmen im April 2021 grünes Licht für einen Börsengang gegeben hat.

„Euer Ehren, ich würde sagen, dass die Tatsache, dass die SEC einem Unternehmen den Börsengang erlaubt, nicht zwangsläufig bedeutet, dass die SEC das zugrundeliegende Geschäft oder die zugrundeliegende Geschäftsstruktur absegnet oder damit feststellt, dass die zugrundeliegende Geschäftsstruktur nicht gegen das Gesetz verstößt“, wie SEC-Anwalt Peter Mancuso entsprechend ausführt. Dem fügt er hinzu:

„Die Genehmigung eines S-1 Antrags für einen Börsengang ist keinesfalls ein Freifahrtschein für das gesamte Geschäft eines Unternehmens. In der Tat gibt es keine Beweise dafür, dass sich die SEC einzelne Vermögenswerte angesehen und bestimmte Feststellungen getroffen hat und Coinbase dann die Gewissheit gegeben hat, dass es sich bei diesen später nicht um ein Wertpapier handeln würde.“

Auf Twitter wiesen anschließend mehrere Personen, darunter Gemini-Mitbegründer Cameron Winklevoss, auf die Implikationen dieser Aussagen hin, da sie die Frage aufwerfen, warum die SEC einem vermeintlich nicht konformen Unternehmen überhaupt den Börsengang erlauben würde, da das Ziel der Behörde in erster Linie der Schutz der amerikanischen Verbraucher ist.

Zur Erklärung: In den USA ansässige Unternehmen müssen bei der SEC einen S-1 Antrag stellen, bevor sie ihre Aktien an einer nationalen Börse notieren lassen können. Im Rahmen dieser Einreichung müssen die Unternehmen eine umfassende Übersicht über ihre Geschäftsstruktur und die Verwendung der Erlöse aus dem Börsengang vorlegen.

Nach Mancusos Äußerungen entgegnete die vorsitzende US-Bezirksrichterin Katherine Polk Failia: „Lassen Sie uns eine Pause einlegen, damit ich die Skepsis, die ich im Moment habe, wenn ich diese Antwort höre, irgendwie loswerden kann.“ Die Argumentation der SEC wirkte also auch auf das Gericht wenig überzeugend.

„Ich sage nicht, dass die Börsenaufsicht bei der Bewertung eines Antrags für einen Börsengang allwissend sein sollte und alles wissen sollte“, wie sich die Richterin später immerhin milde zeigte, um zu ergänzen:

„Aber ich hätte gedacht, dass die Börsenaufsicht das, was Coinbase tut, sorgfältig prüft, und irgendwie dachte ich, dass sie dann sagen würde: 'Wissen Sie, Sie sollten das wirklich nicht tun. Das verstößt gegen die Wertpapiergesetze, oder wir befinden uns hier in einer Art interessantem Neuland, was die Frage angeht, ob es sich bei den Vermögenswerten auf eurer Plattform um Wertpapiere handelt, also seid gewarnt, dass es vielleicht eines Tages ein Problem geben könnte.'"

Allerdings stimmte Mancuso verhalten dem generellen Argument der SEC zu, dass es bei den S-1 Anträgen eher um die Genehmigung von Unternehmensangaben geht als um die Genehmigung einer Unternehmensstruktur durch die Behörde selbst.

Dennoch fragte Richterin Failia den SEC-Anwalt Mancuso anschließend, ob die Behörde nicht zu Coinbase hätte sagen können: „Hey, ihr müsst euch als Wertpapierbörse registrieren lassen.“

„Das wäre doch im Rahmen der Befugnisse der SEC gewesene, oder nicht?“, so die Richterin weiter.

„Das kann ich leider nicht beantworten“, wie Mancuso den alternativen Vorschlag letztendlich abbügelte.

Die SEC hat Coinbase wegen angeblicher nicht registrierter Wertpapiergeschäfte seit 2019 angeklagt, obwohl im Jahr 2021 trotzdem noch der Börsengang der Krypto-Handelsplattform durch die Behörde erlaubt wurde.

Coinbase drängt aus mehreren Gründen auf eine vorzeitige Abweisung des Verfahrens. Eines der Argumente ist, dass die SEC das Unternehmen anklagt, obwohl die Geschäftsstruktur und die geplanten Aktivitäten der Behörde vor dem Börsengang von Coinbase „ausführlich beschrieben“ wurden.

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