Die australische Finanzbehörde (ATO) plant 2018 härter gegen jene vorzugehen, die in ihrer Steuererklärungen die Profite beim Handeln mit Kryptowährungen unterschlagen, wie Business Insider Australia am 28. Februar berichtet .
Die Behörde nutzt laut Angaben Systeme zum Datenabgleich sowie eine "100-Punkte-Identifikation-Verifizierung". Sie plant so mehr Informationen zu Krypto-Investoren, bilateralen Steuerabkommen und Anti-Geldwäsche-Verträgen aus den traditionell anonymen Krypto-Sphären und Krypto-Märkten heraus zu filtern.
Paul Drum, Mitgleid der National Tax Liaison Group, bezeichnet diesen Schritt als "einen einschneidenden Moment für die ATO", welcher es zum ersten Mal möglich macht, "Krypto-Kontodaten zu erfassen und ausführlichst einzusehen."
"Die Wirksamkeit der Anonymität von Bitcoin und anderen Kryptowährungen lässt langsam nach. Die angedachten Veränderungen sorgen dafür, dass sich niemand mehr hinter Blockchain-Technologien verstecken oder sie zur Steuerhinterziehung nutzen kann, ohne die Konsequenzen zu fürchten."
Die australische Regierung gab im Mai 2017 offiziell bekannt, dass sie Bitcoin ab sofort genau "wie Geld" behandeln und daher nicht mehr doppelt versteuern werde.
Seit September 2017 greift die Güter- und Dienstleistungssteuer (GST) so, dass die Zweifachversteuerung beendet wird. Die GST wird offiziell nicht mehr sowohl für der Kauf einer Kryptowährungen als auch deren Verwendung in einem Tauschgeschäft angewendet.
Das im September erlassene Gesetz besagt außerdem, dass Krypto für den Handel mit Waren und Dienstleistungen wie eine Lokalwährung behandelt wird, was auf einer Verordnung vom 1. Juli 2017 basiert.
In einem Februar-Statement gab das australische Finanzamt jedoch ebenfalls an, dass es Kryptowährungen als "Sachanlage" betrachte, was bedeutete, dass der finanzielle Gewinn der bei dem Verkauf von Krypto unter die Vermögenszuwachssteuer fällt. Die ATO erließ ende Januar eine klare Warnung, dass sie "Maßnahmen" gegen jene einleiten werde, die versuchen, die gesetzliche Versteuerung zu umgehen.
Auf der Webseite der ATO findet sich ein ausführlicher Abschnitt mit Informationen zur "Versteuerung von Kryptowährungen", speziell zu Bitcoin:
"Bitcoin ist kein Geld und auch keine Fremdwährung und das Anbieten von Bitcoin fällt nicht unter die Güter- und Dienstleistungssteuer (GST). Bitcoin ist jedoch ein Vermögensgegenstand und unterliegt somit der Steuer auf Veräußerungsgewinne (CGT)."
Der Abschnitt fügt ferner an, dass keine Einkommens- oder Veräußerungsgewinnsteuer auf einfache Zahlungen für Waren und Dienstleistungen mit BTC anfallen, wenn sich die Gesamtkosten auf unter 8.100 Euro (10.000 US-Dollar) belaufen. Auf der anderen Seite kann einem Unternehmen die GST für Waren und Dienstleistungen mit BTC-Transaktionen in Rechnung gestellt werden. Ferner besteht die Möglichkeit für die Anwendung der CGT wenn BTC als Teil des Geschäfts "abgesetzt" wird.
Mark Chapman, H&R Block's Direktor für Steuerkommunikation und ehemaliger Senior Director bei ATO, empfiehlt aufgrund der Komplexität der ATO-Regelungen jedem, der mit Kryptowährungen interagiert, eine professionelle Steuerberatung.
News.com.au schreibt:
"Viele Menschen sind sich ihrer Steuerverpflichtung schlicht und einfach nicht bewusst - Kryptowährungen sind der Wilde Westen was Steuern betrifft - aber man sollte sich vor Augen führen, dass eventuell Steuerverpflichtungen im Bezug auf Kapitalgewinne und Einkommen anfallen. Je nochdem ob investiert oder gehandelt wird [...] will man es sich nicht mit dem Steuereintreiber verscherzen."
Das Deutsche Bundesministerium sagte gestern, am 1. März, dass es darüber nachdenke, Bitcoin von Steuern zu befreien, solange es als reine Zahlungsmethode benutzt wird.
In Amerika, wo Kryptowährungen vom der Bundessteuerbehörde seit 2014 als Sachanlage im Bezug auf Steuern deklariert werden, haben laut dem Privatfinanzservice CreditKarma nur 0.04 Prozent Krypto-Transaktionen 2017 überhaupt in ihren Steuererklärungen erwähnt.
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