Die BITREAL Capital GmbH aus München hat von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Marktzulassung und Registrierung für einen Kryptowährungs- und Immobilien-Hybridfonds erhalten. Das geht aus einem Bericht von Finance Magnates vom 24. April hervor.
Laut dem LinkedIn-Profil des Unternehmens wurde die BITREAL Capital GmbH im Jahr 2017 gegründet und ist ein "Initiator und Innovator für Fonds" im Bereich der speziellen alternativen Investmentfonds (AIFs). Der BITREAL Blockchain-Immobilien-Möglichkeiten-Fonds 1 (BREBCO 1) soll der erste Fonds seiner Art in Deutschland sein, der Kryptowährungen und Immobilien kombiniert.
Die Strategie von BREBCO 1 besteht in der Investition in Blockchain-Technologie durch etablierte Token und Coins sowie durch hauptsächlich gewerbliche Immobilien, die teilweise durch Bankkredite finanziert werden, in den führenden 10 Wirtschaftsregionen Deutschlands. Der Fonds geht davon aus, dass er über einen Zeitraum von sieben Jahren pro Jahr einen Ertrag von 15 Prozent erwirtschaften wird. Das Ziel ist Berichten zufolge ein Eigenkapitalvolumen von 40 Mio. Euro.
Um Kryptowährungsbesitzer anzuziehen, bietet der Fonds den Anlegern die Möglichkeit, zusätzlich zum Euro Bitcoin und Ethereum zu verwenden. Investoren haben zudem die Möglichkeit, ihr Geld in Fiat oder in gelisteten digitalen Währungen auszahlen zu lassen. Boris Hardi, Managing Partner bei BITREAL Capital GmbH, sagte:
"Seit letztem Sommer wurden wir von Familienbüros und vermögenden Privatpersonen gefragt, wie oder in welche virtuellen Währungen, Coins und Token man vernünftigerweise investieren soll oder wie man am Marktpotenzial der Blockchain-Technologie teilhaben kann und dabei die hohe Volatilität und das Risiko eines vollständigen Verlustes vermeiden kann. Unsere Antwort darauf ist der BREBCO 1 Fonds, der nun offiziell von der BaFin in Deutschland zugelassen ist."
Im Februar dieses Jahres hat die BaFin die Pflichten für ICOs klar formuliert, nachdem sie eine zunehmende Anzahl von Anfragen bezüglich ihres rechtlichen Status erhalten hatte. ICO-Betreiber in Deutschland "sind verpflichtet, genau zu prüfen, ob es sich um ein reguliertes Instrument, wie zum Beispiel ein Finanzinstrument... oder ein Wertpapier handelt, um eventuelle rechtliche Anforderungen lückenlos zu erfüllen".
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