Der unabhängige Prüfer im Insolvenzverfahren des Krypto-Kreditgebers Celsius hat dem Unternehmen vorgeworfen, bei der Handhabung von Kundengeldern keine "ausreichende" buchhalterische und betriebliche Kontrolle eingerichtet zu haben.

In einem Zwischenbericht vom 19. November sprach die Prüferin Shoba Pillay im Rahmen ihrer gerichtlich angeordneten Untersuchung der insolventen Kryptowährungs-Kreditplattform mehrere Probleme an.

Eine der wichtigsten Erkenntnisse in Pillays Bericht war, dass das Custody-Programm von Celsius "ohne ausreichende buchhalterische und betriebliche Kontrollen oder technische Infrastruktur" lanciert wurde. Das habe zu Defiziten in den Custody-Wallets geführt, die aus den anderen Beständen des Unternehmens finanziert wurden:

“[...] Es seien keine Anstrengungen unternommen worden, die Vermögenswerte auf Withhold-Konten zu separieren oder separat zu identifizieren. Diese seien einfach in die Main-Wallets gemischt worden.

Mit dem Custody-Programm von Celsius, das am 15. April eingeführt wurde, konnten Nutzer Coins übertragen, tauschen und als Kreditsicherheit verwenden. Es wurde eingeführt, nachdem das Unternehmen von der Wertpapieraufsicht in New Jersey aufgefordert wurde, ein Produkt zu entwickeln, das sich von dem Earn-Produkt von Celsius unterscheidet, bei dem man Belohnungen erhält.

Diese Vermischung von Wallets bedeutet, dass nun nicht mehr klar ist, welche Vermögenswerte dem Kunden zum Zeitpunkt der Inoslvenzanmeldung gehörten, so Pillay. Sie erklärte dazu: 

"Infolgedessen wissen Kunden nun nicht, welche Vermögenswerte, wenn überhaupt, ihnen zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung gehörten."

Der Zwischenbericht hat auch Aufschluss darüber gegeben, warum die Kreditplattform am 12. Juni die Auszahlungen einstellen musste.

Pillay sagte, die Belastungsgrenze sei am 11. Juni erreicht worden, als die Custody-Wallets der Kunden unterfinanziert waren. Bis zum 24. Juni sank die Unterfinanzierung um weitere 24 Prozent auf 50,5 Millionen US-Dollar.

Celsius Überschuss und Defizit an digitalen Vermögenswerten in Custody Wallets. Quelle: U.S. Bankruptcy Court.

In einem Gerichtsdokument letzte Woche hieß es, dass Celsius-Kunden bis zum 3. Januar 2023 Forderungen gegen Celsius anmelden müssen, um Anspruch auf Ausschüttungen zu erhalten.

Laut einem Twitter-Post vom 20. November von Celsius müssen Kunden, die mit der Terminierung ihrer Ansprüche durch Celsius einverstanden sind, jedoch keine Nachweise für ihre Ansprüche einreichen.

Pillay sagte, die Custody- und Withdrawal-Programme von Celsius seien kurzfristig auf "intensiven regulatorischen Druck" der Wertpapieraufsicht von New Jersey hin geschaffen worden seien, das Mitte 2021 eine untersuchte, ob es sich bei den "Earn"-Konten von Celsius um Wertpapiere im Sinne der US-amerikanischen Wertpapiergesetze handelt.

In dem Bericht wurde auch enthüllt, dass Celsius erst nach der Konfrontation mit den Aufsichtsbehörden im Mai 2021 mit der Erfassung seiner Bilanz begonnen habe 2021, die dann mit Google Sheets erstellt wurde.

Der Zusammenbruch des Terra-Ökosystems war einer der Hauptfaktoren, die im Mai 2022 zu den finanziellen Schwierigkeiten von Celsius führten. Der Coin des Ökosystems Luna Classic (LUNC), der damals noch LUNA hieß, hat über 98 Prozent seines Wertes verloren.

Celsius teilte am 20. November mit, der nächste Gerichtstermin sei für den 5. Dezember anberaumt, bei dem auch die Diskussionen über die Depot- und Einbehaltungskonten fortgesetzt werden sollen.