Ein Anwalt des umstrittenen Bitcoin Foundation-Gründers Charlie Shrem hat am 5. November offiziell auf die Anschuldigungen von Tyler und Cameron Winklevoss im Rahmen eines laufenden Prozesses wegen mutmaßlichem (BTC)-Diebstahls reagiert.

In einer eingereichten Unterlagen, in denen es um die Behauptungen der Winklevoss-Zwillinge geht, sagte der Rechtsanwalt Brian E. Klein, dass Shrem, gegen den wegen mutmaßlichen "Diebstahls" von 5.000 Bitcoins (rund 28 Mio. Euro) von den Zwillingen im Jahr 2012 ermittelt wird, "kein Fehlverhalten an den Tag gelegt" habe.

"Shrem kann durch nachprüfbar belegen, dass er die 5.000 Bitcoins, wie die Winklevoss-Brüder ihm vorwerfen, nicht an sich genommen hat", heißt es in den Unterlagen.

Wie Cointelegraph berichtete, handelt es sich bei der Klage gegen Shrem um eine 6 Jahre zurückreichende Geschichte. Infolge eines Streits über einen Deal, über den die Winklevoss-Brüder Kryptowährung erhalten sollten, hat Shrem die Milliardäre auch als Geschäftspartner für sein inzwischen stillgelegtes Börsenprojekt BitInstant verloren.

Shrem verbrachte anschließend ein Jahr im Gefängnis wegen weiterer, unabhängiger Anklagen im Zusammenhang mit BitInstant, die nichts mit den Zwillingen zu tun hatten.

Im September entschied derselbe Richter, der für das vorhergehende Verfahren zuständig war, jedoch, die Vermögenswerte von Shrem teilweise einzufrieren. Die Winklevoss-Brüder warfen ihm nämlich vor, dass er es versäumt hatte, umgerechnet rund 874.000 Euro an den Staat zurück zu zahlen, wie es in einem Deal mit dem Gericht vereinbart wurde.

Das, so Klein weiter, sei ebenfalls falsch. Auf diese Vorwürfe erwiderte er:

"In Wahrheit ist es so, dass Shrem einen Teil des geschuldeten Geldes bezahlt hat, bevor er von der Beschwerde der Winklevoss-Brüder erfuhr. Er ist auch gerade im Begriff, den Rest zu bezahlen."

Klein prangerte auch die Behauptung an, dass Shrem die betreffenden 5.000 BTC zum Kauf von Vermögenswerten, wie zum Beispiel Autos und Immobilien verwendet habe. Dafür gebe es "keine rechtliche oder faktische Grundlage".

Shrem selbst hat auf eine Anfrage von Cointelegraph vom 2. November nach einem Kommentar nicht reagiert.

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