Eine amerikanische Lobbygruppe hat sich nun dagegen ausgesprochen, dass die USA eine eigene Zentralbank-Digitalwährung (CBDC) einführt. Die National Association of Federally-Insured Credit Unions (NAFCU), also der Verband der Genossenschaftsbanken, argumentiert, dass die Nachteile einer solchen Digitalwährung die „hypothetischen Vorteile“ überwiegen würden.

Wie die Lobbygruppe in dieser Woche in einem offenen Brief an das amerikanische Wirtschaftsministerium geschrieben hat, wären einerseits die Nachteile größer als die etwaigen Vorteile und andererseits würde es bessere Alternativen geben, um die gewünschten Ziele zu erreichen. Der Brief ist im Rahmen der öffentlichen Feedback-Periode eingegangen, die das Ministerium im Bezug auf den Umgang mit Digitalwährungen laufen hat.

Während der Brief nicht in vollem Umfang öffentlich einsehbar ist, verrät die NAFCU in ihrer Stellungnahme, dass sie darin auf bestehende Zahlungssysteme verwiesen hat, die ähnliche Verbesserungen für Onlinezahlungen erreichen könnte, ohne dabei ein ähnlich zerstörerisches Potenzial zu haben wie die angestrebte Digitalwährung. Ganz besonders die Genossenschaftsbanken könnten bereits den Zweck erfüllen, für mehr finanzielle Inklusion zu sorgen, dafür brauche es keine CBDC.

Der letzte Punkt ist wenig überraschend, denn die Lobbygruppe vertritt Genossenschaftsbanken und sieht in einer Zentralbank-Digitalwährung womöglich direkte Konkurrenz für das eigene Klientel.

Allerdings beinhaltet der Brief auch mehrere konstruktive Vorschläge, wie die globale Wettbewerbsfähigkeit der USA selbst ohne CBDC verbessert werden könnte. So bräuchte es unter anderem „Unterstützung für verantwortungsbewusste Innovation“ innerhalb des Bankenwesens und einen Ausbau des Anlegerschutzes im Umgang mit Digitalwährungen.

Die NAFCU hatte im Mai zuvor bereits einen ähnlichen Brief an die amerikanische Zentralbank gerichtet, in dem es hieß, dass die Verwaltung einer CBDC „von den beiden Hauptaufgaben der Federal Reserve ablenken würde, die in möglichst geringer Inflation und möglichst geringer Arbeitslosigkeit bestehen“.