Die Kryptobörse Coinbase hat ein US-Gericht gebeten, eine rechtliche „Zwischenfrage“ zu prüfen, die von der US-Börsenaufsicht (SEC) in ihrem laufenden Verfahren gegen die Börse aufgeworfen wurde.

„Die hier vorgelegte Frage ist unabhängig von den faktischen Streitigkeiten und daher reif für eine sofortige Überprüfung“, argumentierte Coinbase in einem am 12. April beim U.S. District Court for the Southern District of New York eingereichten Antrag.

Der Leiter der Rechtsabteilung von Coinbase, Paul Grewal, erklärte in einem Beitrag vom 12. April auf X (ehemals Twitter), dass sich die „entscheidende Frage“ darum dreht, ob ein Investitionsvertrag „einen vertraglichen Gegenstand“ erfordert.

„Die Frage, ob ein 'Investitionsvertrag' ohne jegliche Verpflichtung nach dem Verkauf bestehen kann, ist eine reine Rechtsfrage“, so die Börse in ihrem Schreiben.

Grewal führte aus, dass Coinbase die Ansicht vertritt, dass ein Investitionsvertrag vertragliche Verpflichtungen nach dem Verkauf erfordert, während die SEC argumentiert, dass dies nicht der Fall ist.

Quelle: Paul Grewal

Der jüngste Einspruch kommt, nachdem die US-Bezirksrichterin Katherine Failla zuletzt den Antrag von Coinbase auf Abweisung der Klage der SEC abgewiesen hatte. In der Klage wird dem Krypto-Unternehmen zur Last gelegt, dass Coinbase als nicht registrierte Börse, Makler und Clearingstelle tätig sei.

Wenn das Gericht jedoch beschließt, die einstweilige Verfügung zu genehmigen, könnte dies den Fall, der seit Juni 2023 anhängig ist, möglicherweise erheblich beeinflussen.

Dies liegt daran, dass die SEC behauptet, dass jegliche Krypto-Transaktionen von Coinbase Investitionsverträge seien, „obwohl es [für diese] keine angeblichen vertraglichen Verpflichtungen gibt“, so Coinbase.

„Eine Kehrtwende bei der vorgelegten Frage würde die Hauptpunkte der SEC auflösen, die den größten Teil der Vorwürfe in der Anklage ausmachen.

Zudem betont die Kryptobörse, dass die betreffende Rechtsfrage entscheidend ist, da ihre Lösung „den Verlauf des Verfahrens erheblich beeinflussen könnte“.

Grewal hebt auch die frühe Stellung des Berufungsantrags von Coinbase hervor, der nur 17 Tage nach der Ablehnung des Antrags auf Klageabweisung eingereicht wurde.

Darüber hinaus begründet er den Einspruch mit der Tragweite, den dieser für die gesamte Kryptobranche und dem Ziel, den Streit über Krypto-Transaktionen so schnell wie möglich beizulegen, haben könnte.

„Wir bitten darum, früher als üblich in Berufung zu gehen, weil es für unsere Branche von entscheidender Bedeutung ist. Das Vorgehen der SEC gegen uns und andere Digital-Asset-Unternehmen geht weit über die vom Kongress erteilte rechtliche Befugnis hinaus und legt eine ungerechten Schleier über Innovation im Bereich der digitalen Assets.“

Zuvor hat die Coinbase einen wichtigen Sieg in einem Zivilprozess gegen Kläger errungen, die behaupteten, die Börse habe ihnen nicht registrierte Wertpapiere angeboten und verkauft.

Am 6. April berichtete Cointelegraph, dass der United States Court of Appeals for the Second Circuit zu Gunsten von Coinbase entschied und bestätigte, dass Sekundärverkäufe von Kryptowährungen auf der firmeneigenen Handelsplattform nicht gegen das Wertpapierrecht verstoßen.

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