Der dänische Rat für Steuerrecht empfiehlt die Einführung eines Gesetzentwurfs, mit dem nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Krypto-Anlagen, die von dänischen Krypto-Anlegern gehalten werden, möglicherweise bereits ab 2026 besteuert werden könnten.
In dem entsprechenden 93-seitigen Bericht über die Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten empfiehlt der Rat, dass alle Krypto-Vermögenswerte nach den gleichen Regeln besteuert werden sollten. Er hat dabei drei mögliche Modelle für die Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten ins Spiel gebracht: die klassische Kapitalertragssteuer, die Lagerbesteuerung und die Bestandsbesteuerung.
In dem Bericht erklärt der dänische Steuerminister Rasmus Stoklund, dass es zahlreiche Beispiele dafür gebe, dass dänische Krypto-Investoren im Rahmen eines gemeinsamen „Kapitalertragssteuer“-Ansatzes ungerecht besteuert würden, und schlug deshalb vor, dass neue Steuervorschriften einen „einfacheren“ Weg zur Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten schaffen sollten.
Die Empfehlungen sind allerdings kein Hinweis darauf, dass die vorgeschlagenen Gesetze tatsächlich in Kraft treten werden. In den sozialen Medien wurde der Bericht dahingehend fehlinterpretiert und suggeriert, die Steueränderungen seien bereits beschlossene Sache.
In dem Bericht wird konkret eine Methode empfohlen, die als „Bestandsbesteuerung“ bezeichnet wird und bei der das gesamte Portfolio eines Anlegers als einziges „Inventar“ behandelt wird, das jedes Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt besteuert wird, unabhängig davon, ob die Vermögenswerte bis dahin verkauft wurden oder nicht
„Die sogenannte Bestandsbesteuerung erfolgt als Kapitalertrag und impliziert im Gegenzug, dass die Besteuerung kontinuierlich erfolgt, unabhängig davon, ob Krypto-Assets verkauft wurden“, schreibt der Rat.
Auszug aus den Empfehlungen des dänischen Steuerrates. Quelle: Skatteministeriet
Im Rahmen des Bestandsmodells würden Krypto-Vermögenswerte zusammen mit anderen Finanzanlagen wie Aktien und Anleihen besteuert werden.
Kurz gesagt: Dänen, die Krypto-Vermögenswerte besitzen, könnten sowohl auf nicht realisierte Gewinne als auch auf Verluste ihrer Krypto-Vermögenswerte besteuert werden. In den Empfehlungen wurde jedoch nicht klargestellt, wie weit die neuen Steuervorschriften für bestehende Krypto-Anlagen rückwirkend gelten würden.
Darüber hinaus teilte der Steuerrat mit, dass der Gesetzentwurf darauf abzielt, Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen wie Kryptobörsen und Krypto-Zahlungsunternehmen zu verpflichten, „Informationen über die Transaktionen ihrer Kunden zu melden“, und zwar in einer Weise, die für alle Länder innerhalb der Europäischen Union zugänglich wäre.
Der Steuerminister sagte, dass der neue Gesetzentwurf nicht vor Anfang 2025 in das dänische Parlament eingebracht werden wird. Der Rat für Steuerrecht hat empfohlen, die Vorschriften frühestens am 1. Januar 2026 in Kraft treten zu lassen, wenn sie ihre volle Wirkung entfalten sollen.
Die Empfehlungen des Berichts müssen vom dänischen Parlament zunächst noch bewertet und beschlossen werden, bevor sie in Kraft treten können.
„Ich bin der Meinung, dass es in diesem Bereich klarere und angemessenere Regeln geben muss. Deshalb freue ich mich auch darauf, einen Gesetzentwurf vorzulegen und ihn mit den Parteien im Folketing zu erörtern“, fügte Stoklund hinzu.
Die Empfehlungen des dänischen Steuerrats kommen inmitten einer breiteren Bewegung anderer Rechtssysteme, die die Steuern sowohl für Kryptowährungen als auch für traditionelle Finanzanlagen senken wollen.
Am 5. September befürwortete die US-Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris in diesem Kontext eine Politik, die eine Steuer von 25 % auf unverkaufte Vermögenswerte in den USA einführen würde.
In ähnlicher Weise hat die italienische Regierung zuletzt erwogen, die Kapitalertragssteuer speziell für den Besitz von Bitcoin von 26 % auf 42 % ab 2025 zu erhöhen.
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