Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sie erwägt, KI-generierte Bilder und Deepfakes, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen, unter Strafe zu stellen, um die Gesetze an den technologischen Fortschritt anzupassen.

Der Vorschlag umfasst die Einführung eines neuen Straftatbestands für das Live-Streaming von sexuellem Kindesmissbrauch. Außerdem sollen der Besitz und der Austausch von "Handbüchern für Pädophile" unter Strafe gestellt werden. Der Vorschlag erwähnt auch KI-Chatbots, die für Kindesmissbrauch eingesetzt werden.

Die Kommission will mit dem Vorschlag die Vorschriften aus dem Jahr 2011 aktualisieren und schlägt Änderungen bei der Meldepflicht für Straftaten vor. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Pakets, das sexuellen Kindesmissbrauch verhindern, das Bewusstsein für Online-Risiken schärfen, den Opfern die Meldung von Straftaten erleichtern und ihnen Unterstützung bieten soll. Auch ein Recht auf finanzielle Entschädigung ist dabei vorgesehen.

Die Kommission führte vor dem Vorschlag eine Folgenabschätzung durch und hob dabei die zunehmende Online-Präsenz und "neueste technologische Entwicklungen" als Faktoren hervor, die neue Möglichkeiten für den sexuellen Missbrauch von Kindern schaffen. Um die Risiken für die Sicherheit von Kindern im Internet zu bekämpfen, fordert der Vorschlag die Mitgliedstaaten auf, in die "Bewusstseinsbildung" zu investieren.

Es wird befürchtet, dass die Technologie missbraucht wird, um sexuelles Kindesmissbrauchsmaterial (CSAM) zu erstellen und dass diese künstlichen Inhalte den Strafverfolgungsbehörden die Identifizierung echter Opfer erschweren könnten. Es wird betont, dass die bestehenden Vorschriften überprüft werden müssen.

Die endgültige Form der Vorschläge wird jedoch vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat beschlossen. Nach Angaben der Kommission würde eine Einigung über die Änderung der derzeitigen Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.

Gemäß dem Gesetzgebungsverfahren können das Europäische Parlament und der Ministerrat einen von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag billigen oder ändern. Bestehen Unstimmigkeiten, können beide Seiten Änderungen vorschlagen. Es folgen Verhandlungen, und nach deren Abschluss können beide Organe für oder gegen die endgültige Fassung stimmen.

Im Mai 2022 schlug die Kommission zusätzliche Vorschriften vor, in deren Rahmen sich digitale Dienste dazu verpflichten sollen, automatisierte Technologien zur Aufdeckung und Meldung von CSAM und zur Identifizierung von Grooming gegenüber Kindern einzusetzen. Nach Angaben der Kommission ergänzt der aktuelle Vorschlag den Verordnungsvorschlag von 2022.

Allerdings ist das Bewusstsein für die Gefahren von Deepfakes und KI-generierten Bildern in weniger als zwei Jahren seit Einführung des Vorschlags im Zusammenhang mit dem Scannen privater Nachrichten deutlich gestiegen.

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