Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften verabschiedet, die formale Sorgfaltspflichten für Krypto-Unternehmen mit dem Ziel der Geldwäschebekämpfung festlegen.
Die neuen Gesetze zielen allen voran darauf ab, die „Sorgfaltspflichten und Identitätsprüfungen“ beim Umgang mit Kunden zu verbessern, die sich auch auf Einrichtungen wie Krypto-Vermögensverwalter erstrecken. Diese Unternehmen werden ebenfalls verpflichtet sein, den Behörden verdächtige Aktivitäten zu melden.
Die neue Gesetzgebung, die am 24. April verabschiedet wurde, wird sich in erster Linie auf sogenannte Crypto-Asset Service Providers (CASPs) – also allerlei Krypto-Dienstleister – auswirken, wie z. B. zentralisierte Kryptobörsen im Rahmen der jüngst verabschiedeten Markets in Crypto-Assets (MiCA) Krypto-Regulierung und verschiedene andere Einrichtungen, einschließlich Glücksspieldienste.

MiCA ist ein von der Europäischen Union eingeführter Rechtsrahmen zur Überwachung digitaler Vermögenswerte und ihrer Märkte. Er wurde im Juni 2023 in Kraft gesetzt und wird bis Ende des Jahres vollständig umsetzbar sein.
Die EU hat vor diesem Hintergrund zuletzt eine neue Behörde für Geldwäschebekämpfung und zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung (AMLA) ins Leben gerufen, die nun auch die Umsetzung der neuen Regelung überwachen und beaufsichtigen soll.
Der Sitz der AMLA wird in Frankfurt Main sein. Das Gesetz ist jedoch noch nicht förmlich vom Rat angenommen worden und muss erst noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Patrick Hansen, der EU Strategy and Policy Director von Circle, äußerte sich in einem Beitrag auf X erwartungsvoll über das Ergebnis der Abstimmung. Er erklärte, dass das Paket offiziell vom Rat der EU verabschiedet werden und drei Jahre später in Kraft treten würde.
In einem weiteren Beitrag führte Hansen aus, dass die CASPs dadurch umfassend verpflichtet sein werden, Standard-KYC/AML-Verfahren wie die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden (CDD) einzuhalten.
Er wies weiter darauf hin, dass diese Anforderung nicht neu ist, da alle Kryptobörsen und Depotanbieter in der EU bereits verpflichtet sind, diese Vorschriften im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung einzuhalten.
Hansen bezeichnete die endgültige Fassung als ein „positives Ergebnis“ für den Kryptosektor. Er merkte an, dass frühere Versionen des vorgeschlagenen AMLR einen viel strengeren Ansatz vorschlugen, der eine KYC (Know Your Customer) Überprüfung für Betreiber/Begünstigte von Selbstverwahrung erforderlich gemacht hätte.
Abschließend lobte der Experte die Bemühungen der Branche, die sich für einen Ansatz mit mehreren Optionen einsetzte, was schließlich zum Konsens führte.
Letzten Monat hat eine Mehrheit der federführenden Ausschüsse des Europäischen Parlaments die 1.000-Euro-Grenze (1.080 US-Dollar) für Krypto-Transaktionen von selbst gehosteten Krypto-Wallets als Teil der neuen Anti-Geldwäsche-Gesetze abgeschafft.
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