Um den bestehenden Rechtsrahmens zu erweitern und Schlupflöcher zu schließen, hat sich der EU-Rat am 7. Dezember auf eine neue Verordnung (AML) und erweiterte Richtlinie (AMLD6) zur Bekämpfung der Geldwäsche geeinigt. Zusammen mit der neuen Geldtransferverordnung kommen damit auf alle Krypto-Asset-Dienstleister neue Vorschriften und Regularien zu.

EU weitet Regularien für Multi-Asset-Handel und Handel mit Kryptowährungen aus

Nach der weltweiten Meldepflicht für Gewinne aus Kryptoassets im Rahmen der Directive on Administrative Cooperation (DAC8), kommen weitere Regularien auf die Kryptobranche zu. Die neuen Bestimmungen zur Geldwäschebekämpfung bringen neue Vorschriften für alle Krypto-Dienstleister, Handelsportale und Unternehmen, die Kryptos als Zahlungsmittel akzeptieren.

Damit verbunden ist auch eine Begrenzung von Barzahlungen auf maximal 10.000 Euro. Deutschland hatte innerhalb der EU die geplante Bargeldobergrenze stets kritisch beurteilt und sich bei der Abstimmungen zu den Regularien teilweise enthalten. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bezeichnete in dem Zusammenhang Bargeld als Ausdruck von Privatsphäre und Datenschutz. 

Trotz der Enthaltung wird die Obergrenze in der geplanten Form vermutlich dennoch auch in Deutschland in geltendes Recht umgesetzt werden. Auch Personen und Unternehmen, die mit Metallen, Steinen, Kulturgütern, Juwelen oder Uhren handeln, müssen sich dann an die neuen Regeln halten. 

Der anonyme Kauf oder Verkauf von Kryptoassets soll damit erschwert werden. Die Geldwäsche über das Schichten von Einkünften in Unternehmen sowie das Waschen von illegalen Geld über Kryptos durch Handel mit Juwelieren oder Goldschmieden soll dadurch unterbunden werden, kommentiert Zbyněk Stanjura, Finanzminister der Tschechischen Republik, das geplante Regularienwerk. 

Wenn EU-Staaten die 10.000-Euro-Obergrenze als zu hoch empfinden, gibt es die Möglichkeit, individuell niedrigere Höchstgrenzen festzulegen. Die neuen Regeln sehen außerdem vor, dass Krypto-Dienstleister bei Transaktionen über 1.000 Euro eine Sorgfaltsprüfung der Kunden vornehmen müssen. Geplant ist, grundsätzlich „verstärkte Sorgfaltspflichtmaßnahmen für grenzüberschreitende Korrespondenzbeziehungen“ für alle Zahlungsdienstleister einzuführen. Teil der Vorschläge der EU-Kommission war auch eine neue Anti-Geldwäschebehörde, die für die Überwachung und Einhaltung der Regularien zuständig sein soll. Wann und wo diese aufgebaut werden soll, ist allerdings bislang noch unklar.

Melde dich bei unseren Sozialen Medien an, um nichts zu verpassen: X, YouTube, Instagram und Telegram – aktuelle Nachrichten, Analysen, Expertenmeinungen und Interviews mit Fokus auf die DACH-Region.