Die EU will die „Directive on Administrative Cooperation“ (DAC8) nutzen, um darüber nahezu weltweit Kryptobörsen und andere Finanzdienstleister zur Meldung von Transaktionsdaten im Krypto-Bereich anzuweisen. DAC8 ist eine Richtlinie zur behördlichen Zusammenarbeit, die bislang auf Unternehmen innerhalb der EU beschränkt ist. 

EU im Datenaustausch mit allen G20-Staaten

Die geplante Erweiterung dieser Richtlinie soll jedoch auch Unternehmen außerhalb der EU zur Übermittlung von Daten an die Steuerbehörden verpflichten, sofern es sich bei den steuerpflichtigen Gewinnen um Einlagen von EU-Bürgern handelt. Die Richtlinie gilt für alle Länder, die dem OECD-Melderahmen für Krypto-Vermögenswerte zugestimmt haben. Dazu zählen alle G20-Staaten, also neben der EU auch Krypto-Schwergewichte wie die Vereinigten Staaten, China, Russland, Brasilien und Saudi-Arabien.

Das Update der Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden soll den Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden innerhalb der EU erweitern, um Einkünfte oder Einnahmen abzudecken, die von Benutzern mit Wohnsitz in der EU generiert werden. Der besondere Fokus liegt dabei auf Gewinnen, die durch den Handel mit Kryptoassets erzielt wurden.

DAC8 stützt sich auf die von MiCA festgelegten Prüfverfahren, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Krypto-Asset-Dienstleister vermeiden soll. MiCA bietet jedoch keine Grundlage für Steuerbehörden, um weltweit Informationen sammeln und mit anderen Behörden austauschen zu können. Diese Möglichkeiten sollen die neuen Vereinbarungen schaffen. 

Nach den aktuellen Plänen der EU werden DAC8 und die neuen Richtlinien dieser Rahmenvereinbarung am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Durch die Ausweitung des Zuständigkeitsrahmens will die EU verhindert, dass EU-Bürger Kryptoassets steuerfrei im Ausland lagern.