Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat in einem bedeutenden Schritt zur Verstärkung der Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung (AML) die Ausweitung der sogenannten Travel Rule auf Krypto-Dienstleister und deren Intermediäre angekündigt.
Kryptobörsen, die in der Europäischen Union tätig sind, unterliegen demnach ab dem 30. Dezember der Verordnung (EU) 2023/1113 (Travel Rule Guidelines), die die Meldung von Informationen über Geldtransfers und Krypto-Vermögenswerte vorschreibt.

Infolgedessen werden Crypto Asset Service Providers (CASPs) – also Krypto-Dienstleister, wie sie nach der neuen EU-Verordnung Markets in Crypto-Assets (MiCA) definiert sind – zukünftig auch der EU-Regelung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) unterliegen.
Kryptobörsen müssen Travel Rule einhalten
Sobald die Verordnung in Kraft tritt, wird Zahlungsdienstleistern (PSPs), zwischengeschalteten PSPs, CASPs und zwischengeschalteten CASPs eine zweimonatige Pufferfrist eingeräumt, um die Einhaltung der neuen Anforderungen anzunehmen.
„Die zuständigen Behörden müssen innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der Übersetzungen mitteilen, ob sie die Leitlinien einhalten.“
Zu den allgemeinen Bestimmungen gehören die Erfassung von Nutzerdaten für die Überweisung von Geldern oder Krypto-Vermögenswerten, die Feststellung, ob die Transaktion mit dem Erwerb von Dienstleistungen verbunden ist, und die Erkennung von Überweisungen, die miteinander verbunden zu sein scheinen.
Darüber hinaus müssen Krypto-Dienstleister und -Vermittler ihre Maßnahmen in Bezug auf Multi-Intermediation und grenzüberschreitende Überweisungen darlegen.
Neue Regelung langfristig von Vorteil?
Die EBA räumte allerdings ein, dass die Einhaltung der EU Travel Rule die Kryptobörsen und -dienstleister unter finanziellen Druck setzen wird. Die Regulierungsbehörde geht jedoch davon aus, dass dies auf lange Sicht insgesamt von Vorteil ist.
„Insgesamt wird erwartet, dass der Nutzen dieser Leitlinien die potenziellen Kosten überwiegt und dass die Leitlinien zu einer wirksameren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen werden.“
Kryptobörsen und Krypto-Dienstleister, die derzeit in den Anwendungsbereich der EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD) oder einer nationalen AML/CFT-Regelung fallen, werden dennoch „weiterhin den geltenden AML/CFT-Anforderungen unterliegen“.
Während die europäischen Regierungen ihre Kontrolle über Kryptobörsen ausbauen, verfolgen Krypto-Projekte selbst einen proaktiven Ansatz zur Einhaltung der Vorschriften.
Die Cardano Foundation hat in Zusammenarbeit mit dem Crypto Carbon Ratings Institute zum Beispiel Nachhaltigkeitsindikatoren für das Cardano-Netzwerk veröffentlicht, die den MiCA-Vorschriften in der EU entsprechen werden.
Der Bericht hebt hervor, dass Cardano auf einem energieeffizienteren Konsensprotokoll läuft und deutlich weniger Strom verbraucht als Proof-of-Work (PoW) Protokolle.
Der Bericht beziffert auch den gesamten jährlichen Stromverbrauch und den CO2-Fußabdruck des Cardano-Netzwerks sowie den marginalen Strombedarf pro Transaktion pro Sekunde, neben anderen wichtigen Messwerten.
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