Die Probleme der insolventen Kryptobörse häufen sich mit jedem Tag, wobei nun auf den Bahamas die nächste schlechte Nachricht für die einst so einflussreiche Handelsplattform droht.

So hat der Oberste Gerichtshof der Bahamas am gestrigen 21. November einem Antrag der Börsenaufsicht des Landes zugestimmt, der wiederum vorsieht, dass die insolvente Kryptobörse der Behörde Aufwandsentschädigungen zahlen muss, weil diese seit dem Insolvenzantrag vom 11. November die Vermögenswerte der Plattform halten muss.

Der Oberste Gerichtshof hatte das Vermögen der FTX am 12. November unter die Verwaltung der Börsenaufsicht des Inselstaates gestellt. Die Behörde erkennt dies an und will erst entsprechende Aufwandsentschädigungen in Rechnung stellen, sofern diese vom Gericht genehmigt werden. Dies ist mit dem gestrigen Urteil geschehen. Dahingehend heißt es im schriftlichen Urteil:

„Das heutige Urteil bestätigt, dass die Börsenaufsicht nach geltendem Recht entschädigt werden muss und dass die FTX letztendlich die Kosten für die Verwaltung ihrer Vermögen durch die Behörde zahlen muss, wobei die Kosten so hoch sind wie bei einer Verwaltung der Vermögen durch eine dritte Partei.“

Die „Verwahrungsdienstleistungen“ der Bahamian Securities Commission für die FTX hatten zuletzt Spekulationen ausgelöst, dass die Behörde womöglich hinter dem Hackerangriff auf mehrere FTX-Wallets steckt. Die Analyse der Kapitalströme aus dem Hack zeigen allerdings, dass bei diesem unter anderem Geldwäsche im Spiel war, weshalb die Aufsicht als „Täter“ ausscheidet.

Der Insolvenzantrag der FTX hat frappierende Löcher in den Büchern der Krypto-Handelsplattform offenbart. So schuldet das Unternehmen allein seinen 50 größten Gläubigern knapp 3 Mrd. US-Dollar. Insgesamt sollen mehr als eine Million Gläubiger von der FTX geprellt worden sein.

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