Der Messenger-Dienst Telegram hat in einem neuen Statement betont, dass die firmeneigene Kryptowährung, die auf der Telegram Open Network (TON) Blockchain basiert, kein Anlageprodukt ist.
In einem Blogeintrag vom 6. Januar weist Telegram ausdrücklich darauf hin, dass die firmeneigene Kryptowährung Gram nicht mit einer Gewinnerzielungsabsicht gekauft werden sollte. Dies ist normalerweise ein grundlegendes Charakteristikum für Anlageprodukte bzw. Wertpapiere.
Die amerikanische Börsenaufsicht SEC, die in den USA für die Beaufsichtigung von Wertpapierverkäufen zuständig ist, ist der Ansicht, dass die Telegram Kryptowährung eine Art Wertpapier ist und deshalb in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Dementsprechend hat die Aufsichtsbehörde ein Verfahren gegen den Messenger-Dienst eingeleitet. In der Pressemitteilung von Telegram wird nun jedoch betont, dass es sich bei der Kryptowährung lediglich um ein „Zahlungsmittel“ handelt, das auf der zugehörigen TON Blockchain eingesetzt wird. So schreibt das Unternehmen:
„Beim Ankauf der Gram Kryptowährung sollte keine Gewinnerzielung erwartet werden. Gleichsam gibt Telegram auch keine Garantie, dass dadurch eine Rendite erzielt wird. Die Gram ist lediglich als Zahlungsmittel für die TON Blockchain designt. Dementsprechend ist die Gram kein Anlageprodukt und hinter dem Kauf der Kryptowährung sollte KEINE Gewinnerzielungsabsicht stecken.“
Telegram Blockchain soll dezentralisiert und unabhängig sein
Darüber hinaus erklärt Telegram im Zuge der Pressemitteilung, dass die TON Blockchain als wahrhaft dezentralisiertes Projekt angelegt ist, was bedeutet, dass das Unternehmen nicht verpflichtet ist, die Blockchain zu warten oder für diese Apps zu entwickeln. Allerdings hat Telegram laut eigener Aussage auch keine Kontrolle mehr über die Blockchain, sobald diese online gegangen ist.
Des Weiteren bestätigt Telegram, dass die firmeneigene Gram Kryptowährung zum jetzigen Zeitpunkt weder gekauft noch verkauft werden kann. Außerdem verbrieft der Besitz der Kryptowährung keinerlei Teilhaberschaft an Telegram. Damit wiederholt das Unternehmen seinen bisherigen Tenor, dass Gram lediglich eine Währung oder Handelsware ist, aber kein Wertpapier. So heißt es dementsprechend im Statement:
„Die Gram Kryptowährung gibt ihren Besitzern keine besonderen Eigentumsrechte, genauso wie der Besitz von Euros auch keinen Anspruch auf Teilhaberschaft an der Europäischen Union darstellt.“
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