Die israelische Steuerbehörde (ITA) hat gestern, am 19. Februar, in einem Rundschreiben bestätigt, dass das Land Kryptowährungen als Eigentum besteuern wird.

Die Steuerbehörde hatte am 12. Januar einen Entwurf des heutigen Rundschreibens veröffentlicht. In diesem werden virtuelle Währungen als "Einheit[en] für den Tauschhandel, die zu Anlagezwecken verwendet werden können" bezeichnet. Im Wortlaut der Definition:

"Diese Währungen werden als "Vermögenswerte" betrachtet und werden als "Verkauf" verkauft. Der Erlös aus ihrem Verkauf wird als Kapitaleinkommen eingestuft."

In der endgültigen Version des Rundschreibens heißt es, dass Krypto nach der Kapitalertragssteuer besteuert wird. Dieser Satz beträgt in Israel 25 Prozent für private Investoren, wobei der Grenzsteuersatz für Unternehmen 47 Prozent beträgt. Das geht aus einem Bericht der israelischen Nachrichtenagentur Haaretz hervor.

Die US-Steuerbehörde IRS besteuert Kryptowährungen seit März 2014 als Eigentum.

Die israelische Mehrwertsteuer für den allgemeinen Verbrauch wird für Privatanleger nicht erhoben, da Krypto als "immaterieller Vermögenswert" "nur für Anlagezwecke" verwendet wird. Die Unternehmen müssen die Umsatzsteuer laut dem Rundschreiben allerdings bezahlen. Das Dokument besagt auch, dass Miner zu Mehrwertsteuerzwecken als "Händler" klassifiziert werden.

Shahar Strauss, Anwalt bei der israelischen Anwaltskanzlei Ziv Sharon & Company, ist laut Haaretz mit der neuen Definition der Krypto-Vermögenssteuer nicht einverstanden:

"Die Haltung der [Behörde] ignoriert die wirtschaftliche Realität. Laut der Steuerbehörde entspricht also die Investition in die esoterische Währung irgendeiner Pazifikinsel, die in Israel und vielen anderen Ländern nicht verwendet werden kann, der Definition von Währung und hat daher Anspruch auf eine Steuerbefreiung. Investitionen in digitale Währungen entsprechen dieser nicht."

Im Januar veröffentlichte die israelische Steuerbehörde ebenfalls einen Entwurf für ein Rundschreiben, in dem in Erwägung gezogen wurde, Initial Coin Offerings (ICO) mit der Mehrwertsteuer zu besteuern. Das Rundschreiben dieser Woche lässt eine Entscheidung bezüglich der Besteuerung von ICOs vermissen.

Die israelische Regierung denkt seit Dezember 2017 darüber nach, ihre eigene Kryptowährung, einen digitalen Schekel, einzuführen. Damit sollen Schwarzmarkttransaktionen innerhalb des Landes eingeschränkt werden.

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