Ein israelisches Gericht hat entschieden, dass Bitcoin (BTC) als Vermögenswert einzustufen ist und nicht als Währung. Dies geht am 21. Mai aus einem Bericht des Nachrichtenportals Globes hervor.

Der Urteilsspruch hat weitreichende Bedeutsamkeit, da Erträge aus dem Verkauf von Kryptowährungen somit unter die Kapitalertragsteuer fallen.

Der beklagte Noam Copel, der das Blockchain-Startup DAV betreibt, hatte 2011 Bitcoin gekauft, woraufhin er zwei Jahre später durch den anschließenden Verkauf einen Gewinn von 2,9 Mio. US-Dollar gemacht hatte.

Zu seiner Verteidigung argumentierte Copel, dass Bitcoin als Fremdwährung betrachtet werden sollte, da etwaige Gewinne aus deren Wechselkursen auch nicht steuerlich geltend gemacht werden müssten.

Das israelische Finanzamt war allerdings anderer Ansicht und entgegnete, dass Währungen nach israelischem Gesetz physisch manifestiert sein müssten, um diesen Status beanspruchen zu können.

Richter Shmuel Bornstein fällte letztendlich das Urteil, dass Copel nicht ausreichend nachweisen konnte, dass Bitcoin diese Bedingung erfüllt. Gleichsam könne er nicht belegen, dass die Kryptowährung als tatsächliche Alternative zu einer Fiat-Währung taugen würde. Allerdings gesteht der Richter zu, dass sich diese Einschätzung in Zukunft ändern könnte, da sich sein Urteil nur auf den „momentanen Stand“ bezieht.

In Folge dessen muss der Unternehmer nun Steuern aus 830.000 US-Dollar Gewinn abführen, jedoch steht Copel noch die Möglichkeit der Berufung offen, wodurch das Verfahren an den israelischen Bundesgerichtshof weitergereicht werden würde.

Israels Finanzamt hatte im Februar 2018 angekündigt, dass Kryptowährungen unter die Einkommensteuer fallen sollen, was diesen ebenfalls den Status als Währung abspricht.

Das amerikanische Finanzamt hat unterdessen einen Leitfaden veröffentlicht, der Klarheit für die Versteuerung von Kryptowährungen schaffen soll. Das US-Parlament hatte zuvor gewarnt, dass dieses Thema momentan noch eine rechtliche Grauzone sei.

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