Richter Lewis Kaplan hat den Antrag des ehemaligen FTX-Geschäftsführers Sam Bankman-Fried (SBF) auf eine vier- bis sechswöchige Vertagung seiner Urteilsanhörung abgelehnt. Der Antrag wurde am 20. Dezember gestellt und hätte die für den 21. Dezember angesetzte Anhörung vor der Verurteilung sowie die derzeit für den 28. März 2024 angesetzte Anhörung zu seiner Verurteilung verzögert.
Der entsprechende Antrag wurde von Rechtsanwalt Mark Cohen von der Kanzlei Cohen & Gresser in einem Schreiben an den Richter gestellt, der den Vorsitz im Prozess gegen Bankman-Fried vor dem United States District Court of Southern New York innehat. Cohen gab an, die Verteidigung benötige mehr Zeit, um sich auf die Befragung zur Urteilsverkündung vorzubereiten.
Darüber hinaus sind für den 5. Januar 2024 und den 2. Februar 2024 zusätzliche Anhörungen für das Ermittlungsverfahren im zweiten Prozess gegen SBF geplant, aber die Staatsanwaltschaft hat bisher noch nicht bekannt gegeben, ob sie das zweite Verfahren gegen Bankman-Fried überhaupt durchführen wird. Dies betrifft die fünf Anklagepunkte, gegen die Bankman-Fried Einspruch erhoben hat, weil sie nicht in der ursprünglichen Anklageschrift enthalten waren, die zu seiner Auslieferung von den Bahamas führte.
Falls die Verhandlung über die gesonderten Anklagepunkte stattfindet, wird sie am 11. März 2024 starten, was zu einem separaten Ermittlungsbericht und einer weiteren Urteilsanhörung führen könnte, so Cohen und fügte hinzu:
„Aus Gründen der Fairness und Effizienz sollte das Gericht alle relevanten Handlungen in einer einzigen Anhörung prüfen.“
„Die Verteidigung hat sich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung gesetzt, um deren Zustimmung einzuholen, hat aber bisher noch keine Antwort erhalten“, wie Cohen anmerkte. Er wies auch darauf hin, dass dies der erste Antrag von Bankman-Fried auf eine Vertagung der Anhörung sei.
Richter Kaplan ließ jedoch keine Änderungen am Zeitplan zu. Die Verteidigung habe bei der Festsetzung des Urteilstermins keine dahingehenden Einwände erhoben, betonte Kaplan, und Bankman-Fried habe bereits eine Fristverlängerung im Hinblick auf die Urteilsfindung erhalten.

Bankman-Fried kann allerdings einen neuen Antrag auf Vertagung stellen, falls die Staatsanwaltschaft beschließt, den Prozess über die gesonderten Anklagepunkte vorzubringen, so der Richter.
Bankman-Fried wurde am 7. November in sieben Anklagepunkten für schuldig befunden: in zwei Fällen von Anlagebetrug, in zwei Fällen zur Verschwörung zum Anlagebetrug, in einem Fall von Wertpapierbetrug, in einem Fall von Handelsbetrug und in einem Fall von Geldwäsche. Bankman-Fried plädierte in allen Anklagepunkten auf „nicht schuldig“ und beteuerte nach dem Urteil der Jury erneut seine Unschuld.
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