Karatbars-Firmengründer Seiz lehnt die von der BaFin geforderte Rückabwicklung seiner Gold-Kryptowährung Karatgold Coins (KBC) ab. Dies meldete das Handelsblatt am 27. November unter Verweis auf Aussagen des Firmenchefs.

Karatgold-Gründer weist Vorwürfe von sich

Im Gespräch mit der Zeitung habe Seiz der BaFin die Zuständigkeit für die Karatgold Coins abgesprochen und eine Rückgabe der investierten Kundengelder abgelehnt. “Niemand kann hier einen KBC rückabwickeln”, habe Seiz gesagt, mit der Begründung, der KBC-Token sei in Deutschland nie verkauft worden.

Wie das Handelsblatt aber von Karatbars-Insidern erfahren hat, lasse sich KBC über die Handelsplattform Karabit jedoch aktuell noch gegen Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether erwerben. Da in Deutschland die Ausgabe von nicht genehmigtem Geld laut dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verboten sei, könne die BaFin Seiz “jederzeit bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Stuttgart anzeigen”. 

Seiz fühle sich trotzdem zu Unrecht verfolgt und habe betont, “vollumfänglich” mit den zuständigen Behörden zu kooperieren. Dass er sich trotzdem der geforderten Rückabwicklung widersetze, könnte darauf zurückzuführen sein, dass Karatbars die Hälfte von Einnahmen des KBC-ICOs als Provisionen an seine Vertriebsleute ausgeschüttet habe.

Mitte November hatte die Finanzmarktaufsicht BaFin den Vertrieb der angeblich durch Gold hinterlegten Kryptowährung Karatgold Coin (KBC) angeordnet. Zeitgleich nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Karatbars auf.

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