Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht und wurde heute von den Parteivorsitzenden vorgestellt. Während es in den vergangenen Wochen umfassende Gerüchte gab, sind nun die Inhalte klar. 

Auch hinsichtlich der Besteuerung von Bitcoin & Co. gab es zuletzt einige Vermutungen über einen neuen Status quo in Deutschland.

Insbesondere die SPD galt hier als federführend, die 1-Jahres-Frist abzuschaffen, nach welcher die Besteuerung beim Halten der digitalen Assets für einen Zeitraum von über 12 Monaten entfällt.  

Bereits 2024 sprachen sich die Grünen dafür aus, die bisherige Steuerfreiheit auf Krypto-Gewinne nach einjähriger Haltedauer abzuschaffen. Nach geltendem Recht sind Veräußerungsgewinne bei privaten Krypto-Investitionen immer noch nach Ablauf von zwölf Monaten steuerfrei. Diese Regelung sollte ursprünglich langfristiges Investieren fördern und den Krypto-Standort Deutschland stärken.

Die Grünen kritisierten jedoch, dass Krypto-Vermögen gegenüber klassischen Finanzanlagen steuerlich bevorzugt werde. Während Aktien und Fonds pauschal mit 25 % besteuert werden, bleiben Bitcoin-Gewinne nach einem Jahr steuerfrei. Deshalb forderten sie eine Angleichung. Der SPD folgte dieser Argumentation. 

Was sagt der Koalitionsvertrag zu Bitcoin & Co.? 

Mittlerweile können Interessierte den Koalitionsvertrag online finden. Auf der Suche nach konkreten Inhalten für Krypto landen die Leser in Zeile 1601 bei der „Regulierung Kryptowerte, Grauer Kapitalmarkt und Schattenbanken“. 

Im Koalitionsvertrag findet sich lediglich ein allgemeiner Hinweis zur möglichen Regulierung von Kryptowerten, Schattenbanken und dem Grauen Kapitalmarkt. Konkrete Maßnahmen oder Pläne für Kryptowährungen oder Bitcoin werden darin nicht genannt. Entsprechend gibt es derzeit kaum neue Entwicklungen oder klare politische Vorhaben in diesem Bereich. Für die kommende Bundesregierung standen andere Themen im Vordergrund. Die Aussage bleibt vage und zeigt, dass Kryptowährungen aktuell keine prioritäre Rolle in der Finanzpolitik einnehmen.

Durchatmen ist jedoch hinsichtlich der einjährigen Haltedauer und Steuerfreiheit zunächst angesagt. Denn hier konnte sich die SPD nicht durchsetzen. Das Halten von Bitcoin bleibt (vorerst) nach 12 Monaten steuerfrei. Zugleich wird auch die Abgeltungssteuer nicht erhöht. 

Bei genauer Durchsicht findet sich im Koalitionsvertrag lediglich in Zeile 1495-1496 ein kurzer Nebensatz zur Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene. Auch dieser bleibt vage und enthält keine konkreten Aussagen zu Kryptowährungen. 

Es handelt sich um eine allgemeine Absichtserklärung, die vornehmlich auch den Handel mit Aktien betreffen dürfte, sofern sich die Staaten hier irgendwann einigen können. Schließlich laufen die Verhandlungen schon seit 2011, mit mäßigen Fortschritten.

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