Die Kryptobörse Kraken hat auf die Behauptung der US-Börsenaufsicht (SEC) reagiert, dass sie gegen Bundeswertpapiergesetze verstoßen habe.

Die SEC behauptete jüngst, dass mehrere digitale Vermögenswerte, die die Kryptobörse anbietet, als nicht registrierte Wertpapiere gelten.

In der Klageerwiderung weist Kraken die Vorwürfe nun entschieden zurück und entgegnet, die fraglichen Vermögenswerte entsprächen nicht der gesetzlichen Definition von Wertpapieren nach US-Recht.

Antwort von Kraken auf die SEC. Quelle: CourtListener

Kraken wehrt sich gegen SEC

Die Verteidigung der Börse stützt sich dabei stark auf die Einschätzung, dass Kryptowährungen wie Cardano (ADA), Algorand (ALGO), Cosmos (ATOM) und andere, die auf Kraken gehandelt werden, keine Investitionsverträge sind.

„Kraken hat nicht gegen die Abschnitte 5, 15(a) und 17A des Securities Exchange Act von 1934 verstoßen, da es sich bei ADA, ALGO, ATOM, FIL, FLOW, ICP, MANA, MATIC, NEAR, OMG und SOL[...] nicht um Wertpapiere oder Anlageverträge handelt.“

Laut dem Gerichtsdokument beruft sich Kraken dahingehend auf das Urteil der SEC gegen W.J. Howey Co., ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs, das den Rahmen für die Bestimmung des Begriffs „Anlagevertrag“ vorgibt.

Die Börse argumentiert, dass die SEC nicht nachweisen konnte, dass die fraglichen digitalen Vermögenswerte die Kriterien des Howey-Tests erfüllen und daher nicht in die Zuständigkeit der SEC fallen.

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