Die Ripple-Kryptowährung ist kein Wertpapier, da diese nicht die juristische Definition eines „Investmentvertrages“ erfüllt, wobei diese Definition zugleich „die einzige“ ist, die überhaupt zutreffend sein könnte. Zu dieser Einschätzung gelangt zumindest der amerikanische Rechtsanwalt Jeremy Hogan.
In einer Reihe von Tweets erklärt Hogan am 9. April dahingehend, dass XRP lediglich unter der Definition als etwaiger „Investmentvertrag“ einer Einstufung als Wertpapier unterliegen könnte, denn in andere Wertpapierkategorien wie Aktien oder Anleihen passt die Kryptowährung ebenfalls nicht.
In diesem Kontext stellt Hogan dann auch fest, dass die amerikanische Börsenaufsicht SEC in ihrem laufenden Gerichtsprozess gegen Ripple bisher nicht eindeutig nachweisen konnte, wie und warum XRP als Wertpapier einzustufen ist.
The #1 reason why XRP is not a Security (a thread).
— Jeremy Hogan (@attorneyjeremy1) April 9, 2023
First, under the legislative definition of a security, XRP can only POSSIBLY fit under the definition of an "investment contract." It is not a stock or bond, etc..
Even the SEC concedes this: "investment contract." pic.twitter.com/n9g7ZEos2n
„Stattdessen argumentiert die SEC, dass es lediglich eine Kaufvereinbarung braucht – und das ist alles, was sie bisher nachgewiesen haben“, so der Anwalt weiter. Dem fügt er an:
„Allerdings entzweit diese Definition als simpler Kauf das 'Investment' vom 'Vertrag', denn ohne weiteres Zutun gibt es keinen „Investmentvertrag“, sondern lediglich ein Investment (wie, wenn man eine Feinunze Gold kauft), dann hätte Ripple jedoch auch keine weiteren Verpflichtungen und müsste nur das Asset übertragen.“
Die SEC hatte im Dezember 2020 Klage wegen unerlaubtem Wertpapierverkauf gegen Ripple eingereicht, wonach die firmeneigene Kryptowährung XRP ein solches darstellen soll.
Ripple widerspricht diesem Vorwurf vehement, und hält entgegen, dass das eigene Produkt nach dem Howey Test keinen Investmentvertrag konstituiert. Der Howey Test ist eine in den USA gebräuchliche Rechtsdefinition anhand der nachvollzogen kann, ob ein jeweiliges Finanzprodukt als Wertpapier einzustufen ist.
Vor diesem Hintergrund weist Hogan zusätzlich darauf hin, dass in allen wichtigen Fällen, in denen der Howey Test bisher herangezogen wurde, immer eine Art von Kontrakt für ein Investment vorlag.
„Wie kann ein Anleger ernsthaft darauf vertrauen, dass ein Anbieter für ihn einen Gewinn erzielt, wenn es keinerlei rechtliche Bindung gibt, falls der Anbieter seinem Versprechen nicht nachkommt?“, wie der Anwalt entsprechend fragt, um darauf die Antwort zu liefern:
„Das kann der Anleger nicht, denn der viel zitierte Test fordert, dass es zumindest irgendeine Art von 'Vertrag' geben muss.“
Abschließend gibt Hogan zu bedenken, dass es keine Rolle spielt, ob Ripple das Geld aus den XRP-Verkäufen für den Ausbau des eigenen Geschäftes genutzt hat, denn die SEC hat weder einen expliziten noch einen impliziten 'Vertrag' zwischen Ripple und den XRP-Käufern bezüglich eines 'Investments' nachgewiesen.
„Es gibt keinen derartigen Vertrag“, wie der Experte seine Schlussfolgerung – dass XRP kein Wertpapier ist – zusammenfasst.
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