Ein Geschworenengericht hat Avraham „Avi“ Eisenberg, ein Krypto-Nutzer, der für den 110 Millionen US-Dollar schweren Angriff auf die dezentrale Börse Mango Markets verantwortlich ist, des Betrugs und der Marktmanipulation für schuldig befunden.
In einem Urteil des United States District Court for the Southern District of New York vom 18. April gab eine Gruppe von Geschworenen entsprechend bekannt, dass Eisenberg des Anlagebetrugs, des Handelsbetrugs und der Handelsmanipulation für schuldig befunden wurde. Der Entscheidung waren stundenlange Beratungen nach den Schlussplädoyers am 17. April vorausgegangen.
Während eines zweiwöchigen Prozesses behauptete Eisenbergs Anwaltsteam, er habe keine Straftaten begangen, sondern lediglich eine „erfolgreiche und legale Handelsstrategie“ verfolgt, die ihm rund 110 Millionen US-Dollar von Mango Markets einbrachte. Er gab etwa 67 Millionen US-Dollar der Gelder zurück, behielt aber mehr als 40 Millionen US-Dollar nach einem Governance-Voting der Mango-Community. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Eisenbergs Handlungen Betrug darstellten.
Richter Richard Berman wird Eisenberg voraussichtlich bei einer Anhörung am 29. Juli verurteilen. Ihm drohen nun bis zu 20 Jahre Gefängnis. Nach seinen Taten im Oktober 2022 wurde Eisenberg im Dezember in Puerto Rico verhaftet und befindet sich seit Januar 2023 in Gewahrsam.
Bei einer Verurteilung im Strafverfahren wird Eisenberg wahrscheinlich noch mit zivilrechtlichen Klagen der US-Börsenaufsicht SEC und der US-Handelsaufsicht CFTC konfrontiert werden. Beide Verfahren waren zunächst ausgesetzt worden und könnten zwei Wochen nach Abschluss des Strafverfahrens wieder aufgenommen werden.
Die US-Behörden haben aktuell mehrere laufende Strafverfahren gegen hochrangige Persönlichkeiten aus dem Kryptobereich anhängig. Im März verurteilte ein Richter den ehemaligen FTX-CEO Sam Bankman-Fried zu 25 Jahren Gefängnis in sieben Anklagepunkten, während der ehemalige Binance-CEO Changpeng Zhao am 30. April verurteilt werden soll, nachdem er sich in einem Anklagepunkt schuldig bekannt hatte.
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