Die fünfte Richtlinie zum Schutz gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die im April die EU-Gremien passierte, ist im Amtsblatt der Gemeinschaft veröffentlicht worden. Sie trat damit gestern, am 9. Juli, in Kraft.
Wie die EU Kommission in einer begleitenden Pressemitteilung schreibt, sehen die neuen Regeln strengere Transparenzanforderungen vor. Sie richten sich gegen den “Gebrauch anonymer Zahlungen mit Prepaid-Karten” und die Nutzung von “Plattformen für den Austausch virtueller Währungen” mit dem Ziel der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Die EU-Kommission schreibt dazu:
“Durch die Fünfte Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche werden auch die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden für Geldwäsche und anderen Aufsichtsbehörden, auch der Europäischen Zentralbank, verbessert.”
In der überarbeiteten Richtlinie werden digitale Währungen daher ab sofort explizit berücksichtigt. Im Gesetzestext heißt es dazu als Begründung:
“Zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sollten die zuständigen Behörden in der Lage sein, die Verwendung virtueller Währungen mittels Verpflichteter zu überwachen.”
Geschehen solle dies über eine erweiterte Befugnis der nationalen Meldestellen, die Identität von Eigentümern von Kryptowährungen wie etwa Bitcoin zu ermitteln.
“Zur Bekämpfung der Risiken im Zusammenhang mit der Anonymität sollten die nationalen zentralen Meldestellen die Möglichkeit haben, Informationen einzuholen, die es ihnen ermöglichen, der Identität des Eigentümers von virtuellem Geld virtuelle Währungsadressen zuzuordnen. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit, den Nutzern zu erlauben, gegenüber den benannten Behörden eine Selbsterklärung auf freiwilliger Basis abzugeben, weiter ausgelotet werden.”
Ausgenommen davon sein sollen aber sogenannte “lokale Währungen”, “die nur in sehr begrenztem Umfang (wie innerhalb einer Stadt oder Region) oder nur von einer geringen Anzahl von Nutzern verwendet werden". In einem getrennt veröffentlichten Factsheet bietet die EU-Kommission eine Zusammenfassung aller neuen Punkte in der EU-Richtlinie.
Mit dem Inkraftreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten jetzt 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die Parlamentsentscheidung für die neuen Regeln war bereits im April gefallen.
Befürchtungen, dass Kryptowährungen für Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus genutzt werden, haben schon Forderungen nach stärkerer Kontrolle ausgelöst So will G20 auch die Entwicklung von Kryptowährungen in nächster Zeit aufmerksam beobachten. Konkrete Maßnahmen zur Regulierung beschlossen die G20-Finanzminister und -Notenbankchefs auf ihrem jüngsten Treffen in Buenos Aires aber nicht.