Eine Richterin am New Yorker Landesgericht hat am Freitag über zwei Anträge entschieden, die im Rahmen der Klage der US-Wertpapieraufsicht SEC gegen Ripple Labs eingereicht wurden.

Ripple argumentierte, das Unternehmen sei von der Behörde nicht angemessen darüber informiert worden, dass sie den Token als Wertpapier betrachte. Damit hat sie dem Unternehmen ein ordnungsgemäßes Verfahren verweigert. Die Richterin lehnte den Antrag der SEC auf Abweisung dieses Argument der Verteidigung vom April ab und bestätigte damit, dass dieses in dem Verfahren verwendet werden kann.

Die Richterin lehnte einen weiteren Antrag vom Ripple-Chef Brad Garlinghouse und dem Vorstandsvorsitzenden Chris Larsen vom April ab, demzufolge die Klage wegen mutmaßlicher Beihilfe zum Verkauf nicht registrierter Wertpapiere fallen gelassen werden soll. Mit dem Antrag behaupten die Beklagten, dass die in der Klage erhobenen Vorwürfe, selbst wenn sie zuträfen, keinen gewinnbaren Fall darstellen würden.

Garlinghouse feierte die Ablehnung des SEC-Antrags am Samstag als "großen Sieg". Allerdings ist der Fall noch im Stadium der Schriftsätze, so dass wahrscheinlich noch viele weitere derartige Entscheidungen gefällt werden müssen. Am Freitag hat Ripple beantragt, dass ein ergänzender Bericht gestrichen wird, der einen Expertenbericht über die Marktentwicklung von XRP widerlegt.

In der Klage wird behauptet, Ripple habe seinen XRP-Token von 2013 bis Dezember 2020, als die Behörde die Klage einreichte, ohne SEC-Registrierung als Anlageprodukt verkauft. Ripple argumentiert, dass XRP "ein digitaler Vermögenswert für globale Zahlungen in Echtzeit" sei und nicht unter die Zuständigkeit der SEC falle.

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Der Fall ist bemerkenswert, weil diese Angelegenheit vor Gericht und nicht außergerichtlich geklärt wird. Der Ausgang des Falles, falls es keine Einigung gibt, könnte einen Präzedenzfall schaffen, der sich auf Fälle gegen Kryptounternehmen auswirken würde. Das könnte wiederum Unternehmen dazu ermutigen, Entscheidungen der Regulierungsbehörde vor Gericht anzufechten.

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