Anwälte, die Kraken und die US-Börsenaufsicht (SEC) vertreten, haben einem Bundesgericht konkurrierende Argumente in der Frage vorgelegt, ob digitale Vermögenswerte an der Kryptobörse als Wertpapiere angesehen werden können.
In einer Anhörung vom 20. Juni vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien trafen sich Payward – das Unternehmen, das unter dem Namen Kraken auftritt – dessen Anwalt Matthew Solomon und der SEC-Anwalt Peter Moores vor Richter William Orrick, um einen Antrag auf Abweisung der Klage zu besprechen, den die Börse im Februar eingereicht hatte. Der Richter deutete an, er sei „geneigt, den Antrag auf Abweisung abzulehnen“, da es durchaus „plausibel“ sei, dass digitale Vermögenswerte als Investitionsverträge an der Kryptobörse angeboten und verkauft wurden.
In seinen Argumenten argumentierte Solomon, dass es erhebliche Unterschiede in den Streitfällen zwischen der SEC und Terraform Labs und Telegram gäbe. Er zitierte auch die Entscheidung von Richterin Analisa Torres im Fall der SEC gegen Ripple Labs – in dem die Richterin entschied, dass der XRP-Token ein Wertpapier ist, wenn er an institutionelle Anleger verkauft wird – meinte aber, dass der am ehesten mit Kraken vergleichbare Fall der von Coinbase sei.
Die Argumentation der SEC konzentrierte sich darauf, Kraken als ein „Ökosystem“ zu behandeln, in dem Kryptowährungen als Investitionsverträge – oder „Konzepte“, wie die Behörde sie nennt – verkauft wurden, was sie anscheinend zu Wertpapieren im Sinne des Howey-Tests machen würde. Das Rechtsteam der Kryptobörse wehrte sich jedoch gegen diese Rechtsauslegung.
„Ich denke, die Vorstellung eines Ökosystems nur für Krypto – das ist nicht die Art und Weise, wie Regeln angewendet werden sollten“, sagte Solomon. Und weiter: „Krypto soll keine Sonderbehandlung bekommen, sondern einfach nur den gleichen Regeln unterliegen wie alle anderen.“
Der Kraken-Anwalt ergänzte:
„Die SEC muss nicht nur nachweisen, dass ein Wertpapier nach Howie vorliegt, sondern auch, dass dieses Wertpapier auf Kraken vermittelt, gehandelt oder abgewickelt wurde. Das ist unmöglich, so wie sie ihre Argumentation aufgebaut haben.“
Richter Orrick hat bei der Anhörung keine Entscheidung über den Antrag auf Klageabweisung getroffen, deutete aber an, dass er nach den Argumenten von Kraken und der SEC immer noch zur Ablehnung des Antrags neigt. Außerdem sagte er, dass „ein Jahr für die Beweisfindung ausreichen sollte“, falls der Fall tatsächlich verhandelt wird.
Die SEC reichte ihre Strafverfolgungsklage gegen Kraken im November 2023 ein. Bevor die Kommission das Verfahren einleitete, einigte sich Kraken im Februar 2023 mit der SEC und erklärte sich bereit, 30 Mio. US-Dollar zu zahlen und kein Staking mehr für US-Kunden anzubieten.
Obwohl Ethereum im Fall SEC gegen Kraken nicht explizit erwähnt wurde, stand die Kryptowährung bei einigen Krypto-Unternehmen, die gegen die Aufsichtsbehörde vor Gericht kämpften, an vorderster Front. Berichte vom März deuteten darauf hin, dass die SEC erwägt, ETH als Wertpapier zu bezeichnen und möglicherweise Vollstreckungsmaßnahmen gegen Firmen einzuleiten, die mit dem Token handeln.
Im April reichte die Blockchain-Firma Consensys ihrerseits eine Klage gegen die SEC ein, nachdem sie eine Wells Notice erhalten hatte, in der eine mögliche Strafverfolgungsmaßnahme in Bezug auf Ethereum in Aussicht gestellt wurde. Die SEC schloss ihre Ermittlung am 19. Juni ab, was darauf hindeutet, dass die Kommission Ethereum doch eher als eine Ware (Commodity) betrachtet.
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