Die US-Börsenaufsicht (SEC) hat ihre Entscheidung über den Antrag des Vermögensverwalters VanEck auf einen Ethereum-Spot-Indexfonds (ETF) verschoben.
In einer Mitteilung vom 20. März teilte die SEC entsprechend mit, dass sie die Frist für die Genehmigung oder Ablehnung der Cboe BZX Exchange für die Notierung und den Handel von Anteilen des VanEck Ethereum ETFs verlängert habe. Die Kommission hat nun bis zum 23. Mai Zeit für ihre endgültige Entscheidung über das Anlageinstrument.
„Die Kommission ist der Ansicht, dass es angemessen ist, eine längere Frist für die Erteilung einer Genehmigung oder Ablehnung des vorgeschlagenen Antrags festzulegen, damit sie genügend Zeit hat, den vorgeschlagenen Antrag zu prüfen“, erklärte die SEC.
Die Ankündigung erfolgte, nachdem die SEC zuvor bereits die Prüfungsfristen für die Genehmigung der Ethereum-Spot-ETFs von Hashdex und ARK 21Shares verschoben hatte. Der Bloomberg-ETF-Analyst James Seyffart spekulierte daraufhin, dass die aktuelle Charge an Ethereum-ETF-Anträgen mit Fristen bis zum Mai 2024 „letztendlich abgelehnt werden“ würde.

Berichten zufolge untersucht die SEC aktuell Unternehmen wegen angeblicher Verbindungen zur Ethereum Foundation als Teil ihrer Bemühungen, Ethereum als Wertpapier zu klassifizieren. Es ist bisher noch unklar, was diese Ermittlung für -ETF-Zulassungen bedeuten könnte.
Die Kommission begann im Oktober 2023 mit der Genehmigung von Anlageinstrumenten, die an Ethereum-Futures gebunden sind, was auf die Akzeptanz der Kryptowährung als Commodity bzw. Handelsware hindeutet. Die Verzögerung des Antrags von VanEck durch die SEC öffnete den Vorschlag zudem jetzt auch für öffentliches Feedback.
Am 10. Januar erlaubte die SEC zum ersten Mal, Spot-Bitcoin-ETFs an amerikanischen Börsen zu notieren und zu handeln, wobei die Mehrheit der Kommissare den damit einhergehenden Regeländerungen zustimmte. Zwei US-Senatoren, Jack Reed und Laphonza Butler, haben den SEC-Vorsitzenden Gary Gensler inzwischen allerdings aufgefordert, Anträge auf Ethereum-ETFs hingegen abzulehnen, da diese „enorme Risiken“ für Kleinanleger bergen würde.
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