Am 11. Juni hat ein südkoreanischer Wirtschaftsexperte Kryptowährungen als „schlechte Wahl“ für ein Absicherungsmittel in Zeiten der Corona-Krise bezeichnet.
Laut The Scoop meinte Professor Hong Ki-hoon von der Universität Hongik in diesem Zusammenhang, dass er Bitcoin nicht als „sicherer Hafen“ bzw. Absicherungsmittel in einer Kategorie mit Gold, dem US-Dollar oder US-Staatsanleihen steht. Nichtsdestotrotz räumt er ein, dass die Volatilität auf den Finanzmärkten immer mehr Anleger in den Kryptomarkt treibt.
Keine gute Absicherung
Warum Bitcoin seiner Meinung nach nicht als Wertaufbewahrungsmittel taugt, erklärt der Ökonom wie folgt:
„Um ein Wertaufbewahrungsmittel zu sein, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens, die Volatilität des jeweiligen Finanzprodukts muss gering sein und zweitens, wenn die Volatilität auf den übrigen Märkten zunimmt, muss der Wert des Finanzprodukts steigen. Dementsprechend erfüllen Kryptowährungen nicht die nötigen Kriterien.“
Das Krypto-Handelsvolumen ist in der Corona-Krise gestiegen, was die zweite Voraussetzung des Professors erfüllen würde, allerdings sieht er diese Entwicklung im Widerspruch zur ersten Bedingung, weshalb er Kryptowährungen den Status als Absicherungsmittel dennoch abspricht:
„Der Grund für das ansteigende Krypto-Handelsvolumen nachdem die Finanzmärkte abgestürzt sind, ist, dass die hohe Volatilität auf dem Kryptomarkt attraktiv ist, um den erfahrenen Wertverlust ausgleichen zu können.“
Krypto-Regulierung noch unzureichend
Darüber hinaus wirft der Artikel Fragen über mögliche Marktmanipulation in der Kryptobranche auf. So sei der Markt in Südkorea noch nicht ausreichend reguliert, weshalb viele interessierte Anleger sich noch nicht an Kryptowährungen herantrauen.
Ein anonymer Krypto-Experte bekräftigt diese Einschätzung:
„Der Durchschnittsanleger kann schon kaum die Risiken auf den Aktienmärkten richtig einschätzen und auf den Kryptomärkten ist dies nahezu unmöglich. Man muss sich zunächst also Fachwissen aneignen, um richtig investieren zu können.“
Das südkoreanische Finanzministerium hat am 27. Mai wiederum eine Änderung am Einkommensteuergesetz angekündigt, wovon auch Einnahmen aus dem Krypto-Handel betroffen sein könnten.
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