Die Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) und das führende Schweizer Telekommunikationsunternehmen Swisscom haben gemeinsam eine Anwendung entwickelt, um elektronische Signaturen in sogenannte Smart Contracts einbinden zu können. Dies berichtet das Nachrichtenportal Cash am 29. Januar.

Laut dem Bericht hat ein interdisziplinäres Team aus Juristen und Programmierern der ZAHW in Zusammenarbeit mit der Swisscom den entsprechenden Smart Contract, basierend auf Ethereum (ETH), entwickelt. Der Prototyp des Smart Contracts erhielt daraufhin eine Schnittstelle zum Unterschrifts-Service von Swisscom, der statt einer Unterschrift eine rechtskräftige „qualifizierte elektronische Signatur“ einfügt.

Sobald die elektronische Signatur verifiziert wurde, löst diese auf der Blockchain die Abwicklung der jeweiligen Transaktion aus, die auf dem dazugehörigen Smart Contract vorgesehen ist. Dabei ist es ganz egal, ob dadurch Vermögenswerte übertragen, Verträge abgeschlossen oder sonstige Geschäfte durchgeführt werden.

Laut Harald Bärtschi, Professor für Unternehmens- und Steuerrecht an der ZHAW, wird mit der neuen Anwendung ein konkretes Problem der Schweizer Gesetzeslage angegangen:

„Für die Schweiz ist dies besonders wichtig, weil es bei uns ein Schriftformerfordernis gibt für die Übertragung von Forderungs- und ähnlichen Rechten. Bisher war es oft zweifelhaft, ob Übertragungen auf der Blockchain rechtlich wirksam sind. Die vorliegende Lösung kombiniert die Vorteile der dezentralen Blockchain-Infrastruktur mit der hohen Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der zertifizierten Signatur.“

Cash weist allerdings darauf hin, dass die entsprechende Problematik nicht nur die Schweiz betrifft, sondern dass auch die Europäische Union mit ihrer eIDAS-Verordnung eine ähnliche Gesetzeslage im Vertragsrecht geschaffen hat. Peter Amrhyn von Swisscom sieht in der neuen Lösung deshalb eine „eine Vielzahl internationaler Anwendungsmöglichkeiten“.

Außerdem soll diese mit verschiedenen bestehenden Blockchain-Netzwerken kompatibel sein, darunter Ethereum, Hyperledger und Corda von R3.

Wie zuvor berichtet, sind die Experten sich nicht einig, welchen rechtlichen Status die Smart Contracts einnehmen. Vergangene Woche hat eine Professorin der Friedrich-Schiller-Universität in Jena argumentiert, dass Smart Contracts zweifellos unter internationales Privatrecht fallen. Allerdings merkt sie an, dass die Ausgestaltung im Programmiercode dafür entscheidend ist, welches Recht zur Anwendung kommt.

Ähnlich äußerten sich bisher auch andere Juristen, die ebenfalls meinen, dass Smart Contracts sehr wohl unter bestehendes nationales und internationales Recht fallen, auch wenn die Technologie dahinter neu ist.