Eine Gruppe von Organisationen aus der Technologiebranche hat ein gemeinsames Schreiben an die Europäische Kommission gerichtet, in dem sie eine Verlängerung der Fristen für die Einhaltung der Vorschriften für Allgemeine Künstliche Intelligenz (AGI) fordern.

Am 9. August baten die entsprechenden Organisationen – darunter DOT Europe, The Software Alliance (BSA), AmChamEU und die Computer & Communications Industry Association (CCIA Europe) (CCIA) – wegen der Sommerpause um mehr Zeit.

Unternehmen fordern mehr Zeit

Die Unternehmen erklärten, die aktuelle Jahreszeit stelle „erhebliche Herausforderungen dar und schränke die Möglichkeiten ihrer Verbände ein, sinnvolle Beiträge zu leisten“. Sie schlugen deshalb vor, die Konsultationsfrist um mindestens zwei weitere Wochen zu verlängern, um bessere Ergebnisse zu erzielen.

Die vom KI-Büro der EU-Kommission initiierte Konsultation begann am 30. Juli und soll eigentlich bis zum 10. September laufen. Die Konsultation ermöglicht es den Interessenvertretern der Branche, sich zu den im Verhaltenskodex behandelten Themen zu äußern.

Die Unternehmen erklärten, sie seien sich der kurzen Zeitspanne bewusst, die die EU für die Umsetzung der Vorschriften für GPAI-Modelle vorgesehen hat, seien aber der Meinung, dass „Qualität vor Schnelligkeit gehen sollte“.

„Da die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorschriften des KI-Gesetzes über GPAI für den Erfolg des KI-Ökosystems in der EU, auch für die von uns vertretenen Unternehmen, von entscheidender Bedeutung sein wird, ist es unser Ziel, qualitativ hochwertige Antworten und konstruktive Beiträge zu dieser Konsultation zu liefern...“

Die Ergebnisse der Konsultation werden letztlich in die Ausarbeitung des künftigen Verhaltenskodex für GPAI-Modellanbieter einfließen.

KI-Gesetz tritt in Kraft

Das KI-Gesetz der EU ist am 1. August offiziell in Kraft getreten und hat zum Ziel, die Entwicklung und den Einsatz von KI-Modellen in der Region entsprechend dem Risiko, das sie für die Gesellschaft darstellen, zu regulieren.

Das erste umzusetzende Regelwerk sind die „Verbote bestimmter KI-Systeme“, die im Februar 2025 in Kraft treten.

Diese Vorschriften verbieten KI-Anwendungen, individuelle Schwachstellen ausnutzen und nicht zielgerichtet Gesichtsbilder aus dem Internet oder aus Videoüberwachungsaufnahmen auszulesen, sowie die Einrichtung von Gesichtserkennungsdatenbanken ohne Zustimmung.

Danach werden im August 2025 neue Anforderungen für „General Purpose“ KI-Modelle (GPAI) eingeführt.

Die Verordnungen zur Überwachung von GPAI werden dann im August 2025, also ein Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften, umgesetzt. GPAI-Systeme sind für die Bewältigung vielfältiger Aufgaben ausgelegt und werden nicht für einzigartige und spezifische Zwecke wie die Bildidentifizierung verwendet.

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