Der Messenger-Dienst Telegram hat das Bezirksgericht von Süd-New York darum gebeten, den Vorwurf der amerikanischen Börsenaufsicht SEC, dass es sich bei der firmeneigenen Kryptowährung um ein Wertpapier handelt, abzulehnen.
In einem entsprechenden Antrag vom 12. November zeigen sich die Anwälte von Telegram angriffslustig und werfen der Behörde ihrerseits vor, sich in dem Fall nicht mehr an die eigenen Grundsätze zu halten.
Telegram: SEC hat unrechtmäßig gehandelt
Die SEC war zuvor zu dem Schluss gekommen, dass Telegram durch den Verkauf der Kryptowährung GRAM gegen das geltende Wertpapierrecht verstoßen habe. Trotz dieser Entscheidung lehnen die bisherigen Käufer der Kryptowährung selbst eine Rückerstattung durch Telegram ab.
So heißt es in dem jüngsten Antrag von Telegram:
„Die Börsenaufsicht hat in diesem noch jungen Rechtsfeld unrechtmäßig Regulierung durch Strafandrohung begangen, ohne zuvor klare Richtlinien aufzustellen oder einen Hinweis zu geben, was einen Verstoß gegen das Wertpapierrecht konstituieren könnte. Diese Form der Ad-hoc Regulierung verstößt gegen unser Rechtssystem und gegen die eigenen Ansichten von ranghohen Mitgliedern der SEC.“
Auf Grund dessen fordern die Anwälte von Telegram, dass die Klage der Börsenaufsicht abgelehnt werden müsse.
Nicht nur Telegram betroffen
Die Markteinführung der Telegram Kryptowährung hat in den vergangenen Monaten immer wieder mit neuen Herausforderungen zu kämpfen, obwohl der ursprünglich Token-Verkauf (ICO) ziemlich erfolgreich war und 1,7 Mrd. US-Dollar Investitionskapital in die Kassen spülen konnte.
Die amerikanische Börsenaufsicht hat es allerdings nicht nur auf Telegram abgesehen, denn sie führt momentan einen ähnlichen Prozess gegen den Messenger-Dienst Kik, der 2017 mit dem Verkauf seiner Kryptowährung wiederum 100 Mio. US-Dollar einnehmen konnte.
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