Die US-Börsenaufsicht (SEC) hat den Antrag der Kryptobörse Coinbase auf eine einstweilige Verfügung bezüglich einer „Kontrollfrage“ im laufenden Verfahren abgelehnt und behauptet, dass Coinbase damit nur versucht, die Auslegung der Frage selbst zu manipulieren.
„Die Versuche von Coinbase, die zur Verhandlung stehende Frage im Rahmen einer Berufung zu manipulieren, um sie in eine zertifizierbare Frage nach 28 U.S.C. § 1292(b) umzuwandeln, sind selbstzerstörerisch“, erklärte die SEC in einer Eingabe vom 10. Mai an das US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York.
Die SEC betonte außerdem, dass Coinbase den sogenannten Howey-Test – den Standard der Behörde zur Bestimmung, was ein Wertpapier ist – und den aktuellen Rahmen für die Wertpapierregulierung „nicht mag“, weil die Plattform angeblich ihr Geschäft in einer Art und Weise betreibt, die die Befolgung der bestehenden Gesetze „kostspielig" machen könnte.
„Coinbase mag die daraus resultierende Konsequenz einfach nicht. Aber, weil Coinbase sich das Wetter ausgesucht hat, kann sie sich jetzt nicht beschweren, dass es regnet.“
Dies kommt, nachdem Coinbase am 12. April eine einstweilige Verfügung mit dem Argument eingereicht hatte, dass ein Anlagevertrag nicht ohne eine Verpflichtung nach dem Verkauf bestehen kann.
Da die SEC mit dieser Auslegung nicht einverstanden ist, hat Coinbase zu bedenken gegeben, dass die Frage, ob dies der Fall ist oder nicht, von entscheidender Bedeutung ist – eine wichtige Rechtsfrage also, die den Ausgang des Falles stark beeinflussen kann.
Die SEC argumentierte jedoch, dass Coinbase nur behauptet, dies sei eine entscheidende Frage, da die Börse keine klare Erklärung dafür liefern kann, was eine „vertragliche Verpflichtung“ darstellt.
„Coinbase ist nach wie vor nicht in der Lage, eine einzige, kohärente Version dieser Theorie vorzubringen, von der sie nun behauptet, dass sie eine entscheidende Rechtsfrage darstellt“, so die SEC.

Die SEC ergänzt dahingehend, dass in achtzig Jahren kein Gericht jemals „vertragliche Verpflichtungen“ nach einem Verkauf verlangt habe.
„Eine einstweilige Verfügung ist nicht gerechtfertigt, nur weil Coinbase einen neuen rechtlichen Test vorschlägt und mit der Ablehnung dieses Tests durch das Gericht nicht einverstanden ist“, so die Börsenaufsicht.
„Aber die Entscheidung von Coinbase, dies zu tun, und ihr Wunsch, einen jahrzehntealten Präzedenzfall umzuschreiben, um ihren eigenen politischen Zielen und geschäftlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, bietet keinen zwingenden Grund, in diesem Fall vorzeitig eine Berufung zuzulassen“, monierte die Behörde.
Die SEC hat Coinbase im Juni 2023 verklagt und legt zur Last, dass die Kryptobörse durch die Notierung von 13 Kryptowährungen, bei denen es sich angeblich um Wertpapiere handelt, gegen Bundeswertpapiergesetze verstoßen hat.
Coinbase ist allerdings der Auffassung, dass die Krypto-Transaktionen auf der Börse nicht als Wertpapiere angesehen werden sollten und schlussfolgert, dass sie deshalb nicht unter die SEC-Vorschriften fallen. Die SEC vertritt jedoch die gegenteilige Meinung.
„Zumindest einige der Transaktionen auf der Plattform von Coinbase und durch damit verbundene Dienstleistungen stellen 'Investitionsverträge' dar, die von den Bundeswertpapiergesetzen seit langem als Wertpapiere anerkannt werden“, erklärte die Aufsichtsbehörde in Gerichtsdokumenten vom 27. März.
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